Explosionen können verheerende Auswirkungen haben. Neben der hohen Gefährdung für Leib und Leben der Mitarbeiter steht nicht selten der gesamte Betrieb auf dem Spiel. Um die Gefährdungen zu minimieren, reicht es daher nicht, nur die erforderlichen technischen Maßnahmen zu ergreifen. Sie sind Grundlage eines wirkungsvollen Explosionsschutzes, können aber nur voll wirksam werden, wenn sich alle Beteiligten verantwortungsvoll und bewusst verhalten. Zu nennen wären z. B.:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Je nach Qualifikation Erstellen oder Unterstützen beim Erstellen des Explosionsschutzdokuments, Zoneneinteilung, Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen. Überprüfung der Geräte und Anlagen hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitskategorien. Unterstützung bei der Beschaffung. Beratung über erforderliche Notfalleinrichtungen, Löschmittel usw. sowie Beratung zu geeigneten Schutzausrüstungen (in Absprache mit Arbeitsmediziner).
  • Arbeitsmediziner: Unterweisung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe, Sofortmaßnahmen.
  • Sicherheitsbeauftragte: regelmäßige Kontrolle der Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege, Erste-Hilfe-Einrichtungen; Einhaltung der Verbote und Gebote vor Ort; Hinweise auf falsches bzw. Tipps zum richtigen Verhalten.
  • Betriebsrat: fördert die Akzeptanz und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtem Verhalten in Ex-Bereichen, macht Verbesserungsvorschläge.
  • Alle Mitarbeiter: befolgen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln; weisen auf Mängel hin; machen Verbesserungsvorschläge.

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