Der Aufwand besteht im Wesentlichen aus der Unterweisung nach § 12 ArbSchG, die auch Informationen über die zulässige Höchstmenge des Gefahrstoffs am Arbeitsplatz sowie sicheres Bereithalten und Lagern enthalten muss. Der Aufwand für das rechtzeitige Bereitstellen von Gefahrstoffen für den nächsten Tag bzw. die nächste Schicht und die damit verbundene Logistik erscheint im Vergleich zu möglichen Gefahren gering.

Denn: Schäden durch Brand oder Explosion sowie Erkrankungen und Arbeitsausfälle durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt bei unbeabsichtigter Freisetzung verursachen um ein Vielfaches höhere Kosten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge