In diesem Zusammenhang sollten mindestens 2 Wege beschritten werden: Zum einen fällt immer wieder auf, dass es noch immer viele Unternehmen gibt, die über das tatsächliche Arbeitsunfall- und Erkrankungsgeschehen nur unzureichend Kenntnis haben. Um diese Informationsquelle optimal zu nutzen, muss man z. B. sicherstellen, dass alle Ereignisse erfasst und gemeldet werden, möglichst auch Beinahe-Unfälle. Eine zu den wahren Ursachen führende Unfalluntersuchung gehört ebenso dazu wie eine Klassifizierung oder der Vergleich mit anderen. Die zweite Facette dieser Regel ist die umfassende Gefährdungsbeurteilung. Hier geht es darum, alle Risiken und Gefährdungen systematisch, vollständig und regelmäßig zu ermitteln, hinsichtlich ihrer Bedeutung zu beurteilen, geeignete Kontrollmaßnahmen festzulegen und die Umsetzung und Befolgung der Maßnahmen zu überwachen. Besonders wichtig ist es, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig fortzuschreiben, die Bergleute selbst zu beteiligen und auch die "weichen" Faktoren, wie z. B. psychische Belastungen, einzubeziehen. Bei den ausgewählten Schutzmaßnahmen muss die richtige Rangfolge beachtet werden: es ist besser, die Gefahr durch Änderung des Arbeitsverfahrens zu eliminieren oder einen gefährlichen Stoff durch einen ungefährlichen zu ersetzen, als den Beschäftigten die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung vorzuschreiben bzw. verhaltensbedingte Maßnahmen zu treffen.

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