Der Inhalt der Verkehrssicherungsmaßnahmen kann verschiedenen Quellen entnommen werden:

aus Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Technischen Regeln, Branchenstandards, Richtlinien.

  1. Gesetze oder Rechtsverordnungen: Sorgfaltspflichten können in Gesetzen, Rechtsverordnungen bzw. durch in Bezug genommene Technische Regeln konkretisiert sein. Diese müssen nicht abschließend sein, sondern sind gelegentlich noch ergänzungsbedürftig (BGH-Urteil vom 7.10.1986 – VI ZR 187/85).
  2. Unfallverhütungsvorschriften: UVV vereinen die in einem Gewerbe gemachten Berufserfahrungen und sind vom Unternehmer zu beachten. Zum Schutz betriebsfremder Personen dürfen keine geringeren Anforderungen gestellt werden (BGH-Urteil vom 11.2.1953 – VI ZR 58/52, vom 15.4.1975 – VI ZR 19/74).
  3. Regeln der Technik: Der Verkehrssicherungspflicht ist Genüge getan, "wenn die nach dem jeweiligen Stand der Erfahrung und Technik als geeignet und genügend erscheinenden Sicherungen getroffen sind" (BGH-Urteil vom 21.1.1965 – III ZR 217/63). DIN-Normen als Empfehlungen spiegeln Stand der für die betreffenden Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wider und können regelmäßig zur Feststellung von Inhalt und Umfang bestehender Verkehrssicherungspflichten herangezogen werden (BGH-Urteil vom 13.3.2001 – VI ZR 142/00).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge