Versicherungen helfen bei Ansprüchen von Personen, die zu Schaden kamen. Beispiele sind

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung: versichert werden Gefahren, die von den Bauarbeiten oder dem Bauvorhaben an sich ausgehen,
  • Bauleistungsversicherung: versichert werden Beschädigungen oder die Vernichtung von Baumaterialien oder Bauleistungen während der Bauzeit,
  • Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure,
  • Betriebs-Haftpflichtversicherung für Bauunternehmer.

Eine Besonderheit ist die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht durch die gesetzliche Unfallversicherung. Mit ihrer Beitragszahlung geben die Arbeitgeber die Haftung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ab, außer wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Der Arbeitnehmer darf den Unternehmer oder seine Kollegen nicht auf Schadensersatz verklagen. Die Haftung schließt Versicherte, deren Angehörige und Hinterbliebene ein. Erfasst sind auch Fälle, in denen Versicherte mehrerer Unternehmen vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte durchführen.

Mit der Leistung der Unfallversicherung ist der gesamte Schaden einschließlich Schmerzensgeld und Verdienstausfall abgegolten. Nicht geleistet wird bei Sachschäden.

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