Einer der häufig auftretenden Mängel in der Praxis ist der unzulängliche Informationsfluss zwischen den Beteiligten. Oft geben bereits die Koordinatoren die entsprechenden Instruktionen über Art, Umfang oder Ort der durchzuführenden Arbeiten nicht oder nur unvollständig weiter. Besonders die Betroffenen vor Ort – Bereichsführungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter – sind überwiegend uninformiert und ahnungslos.

Hier gilt es, effiziente Handlungsanweisungen und organisatorische Strukturen vorzugeben:

  • der für die Auftragsabwicklung/Projektdurchführung/als Koordinator beauftragte verantwortliche Mitarbeiter gibt die vom Auftragnehmer unterzeichnete Auftragnehmererklärung entlang der Verantwortlichenkette weiter;
  • die Auftragnehmererklärung ist vor Ort bereitzuhalten und ihre Einhaltung damit auch stets kontrollierbar;
  • ein einfaches, schnelles Rückmeldesystem (z. B. über Intranet, mündliche Rückmeldung, Hotline) gibt den Verantwortlichen direkt vor Ort Eingriffsmöglichkeit und stellt sicher, dass die hauptverantwortliche Person zeitnah Informationen für weiterführende Korrekturen (Nachbesserung des Arbeitsschutzes bis hin zur Baustellenstillegung) erhält;
  • Sicherstellung, dass bereits bei Betriebseintritt der Fremdfirmenmitarbeiter, Gäste und Besucher der Empfang informiert ist und entsprechende Anweisungen für die Weiterleitung/Übergabe der Personen hat;
  • Sicherstellung einer allgemeinen Erstunterweisung bei Betreten des Betriebsgeländes durch Einsatz von unterschiedlichsten Unterweisungsinstrumenten, wie Handzetteln, Merkblättern, PC-gestützten Frage-Antwort-Tests, Filmen, Kurzunterweisungen durch Werkschutz, Sammel-/Einzelbelehrungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitskontaktgespräch u. v. m. mit den wichtigsten Regeln und Informationen über z. B. Verhalten im Betrieb unterwegs, Verhalten im Brandfall, Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen, Nutzung notwendiger Persönlicher Schutzausrüstung oder Bedeutung diverser betrieblicher Hinweis- und Warnzeichen.

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