Zusammenfassung

 
Begriff

Die Unterlage für spätere Arbeiten ist ein Dokument, in dem die arbeitsschutzrelevanten Angaben für die Ausführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage zusammengestellt werden. Sie soll den Merkmalen der baulichen Anlage Rechnung tragen. Ziel ist es, denjenigen, die spätere Arbeiten an der baulichen Anlage durchführen, die notwendigen Informationen zu verschaffen, um die Arbeiten sicher und gesundheitsgerecht planen und durchführen zu können. Gleichzeitig sollen damit auch langfristig wirtschaftliche Lösungen gewährleistet werden. Spätere Arbeiten im Sinne der Baustellenverordnung umfassen v. a. vorhersehbare Arbeiten an baulichen Anlagen. Dies sind Arbeiten, die zur Bewahrung und Wiederherstellung der notwendigen Gebrauchseigenschaften einer baulichen Anlage, sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands einschließlich der technischen Gebäudeausrüstung wiederholt durchgeführt werden müssen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Pflicht zur Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten beruht auf § 3 Abs. 2 Baustellenverordnung (BaustellV).

Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 32 (RAB 32) gibt den Stand der Technik bezüglich der Unterlage für spätere Arbeiten wieder. Sie wurden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt. Die RAB 32 enthält inhaltliche Mindestanforderungen und Empfehlungen für eine Unterlage für spätere Arbeiten.

1 Auslösekriterien

Die Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten ist in der BaustellV über die Aufgaben des Koordinators verankert. Damit muss sie immer dann zusammengestellt werden, wenn bei der Errichtung oder Änderung der baulichen Anlage Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden.

 
Wichtig

Schwachpunkt

Dieses Auslösekriterium stellt einen fachlichen Schwachpunkt dar, da für die sichere Durchführung späterer Arbeiten unerheblich ist, ob die bauliche Anlage von Beschäftigten eines oder mehrerer Arbeitgeber errichtet oder geändert worden ist.

2 Anforderungen

Im Sinne der an gleichbleibenden Gebrauchseigenschaften gebundenen Verwertbarkeit der baulichen Anlage, sind i. d. R. alle Teilsysteme lebenslang zyklisch, oder auch permanent instand zu halten, da bei baulichen Anlagen eine Instandhaltungsfreiheit praktisch nicht vorkommt. Daher liefert die Unterlage für spätere Arbeiten dafür wichtige Angaben zu den Teilaspekten Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Mit der Zusammenstellung ist während der Planung der Ausführung zu beginnen, um die gewonnenen Informationen u. a. zur Planung und Ausschreibung von sicherheitstechnischen Einrichtungen zu nutzen. Die Unterlage ist dem Planungs- und Ausführungsfortschritt entsprechend fortzuschreiben, v. a. wenn sich relevante Planungsänderungen oder während der Ausführung unterlagenrelevante Festlegungen ergeben.

Um die Unterlage zusammenstellen zu können, muss eine Analyse des jeweiligen Planungsstands vorgenommen werden. Dafür müssen dem Koordinator die notwendigen Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.

 
Achtung

Zusammenstellung der Unterlage

Mit dem Zusammenstellen der Unterlage für spätere Arbeiten übernimmt der Koordinator keine Planungsaufgaben eines Architekten oder eines Fachplaners. "Zusammenstellen im Sinne der Baustellenverordnung beinhaltet das Einfordern der erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage und deren systematische Dokumentation." (RAB 10). Bei der Findung einer sicheren und langfristig wirtschaftlichen Lösung wirkt der Koordinator beratend mit.

Die zusammengestellte Unterlage wird i. d. R. mit ihrer Fertigstellung, spätestens jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme dem Bauherrn übergeben

3 Inhalte der Unterlage

Die Inhalte einer Unterlage für spätere Arbeiten werden in der Baustellenverordnung nicht beschrieben. Dafür muss die RAB 32 als Stand der Technik herangezogen werden.

3.1 Einteilung der baulichen Anlage

Um die späteren Arbeiten aus arbeitsschutzfachlicher Sicht zu bewerten, ist die bauliche Anlage sinnvoll zu unterteilen. In der Praxis hat es sich bewährt, Anlagen des Hochbaus in Außenanlagen, Fassade, Dach und Innenbereiche zu unterteilen. Brücken können in Überbau, Unterbauten und Leitungen eingeteilt werden. Anlagen des Tiefbaus, Deponien, Aufschüttungen und Abgrabungen sollten in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.

3.2 Art der Arbeiten

In den Betrachtungen für die Unterlage für spätere Arbeiten finden Tätigkeiten Berücksichtigung, die im Zusammenhang mit der baulichen Anlage stehen. Dazu gehören v. a. vorhersehbare Instandhaltungsarbeiten, wie sie beschrieben sind in der "DIN 31051 Grundlagen der Instandhaltung", der "DIN 4426 Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege" oder der "ZTV BEA-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen – Asphaltbauweisen". Abschn. 3 RAB 32 benennt eine Reihe von Beispielen.

Bei einer Vielzahl von Unterlagen für spätere Arbeiten werden z. B. berücksichtigt

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