Im Unterschied zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, wird die stufenweise Wiedereingliederung vom behandelnden Arzt veranlasst. Festgeschrieben ist die Maßnahme im § 74 SGB V und im SGB IX.

Die "Stufenweise Wiedereingliederung" – auch Hamburger Modell genannt – kann eine eigenständige oder eine Maßnahme im Rahmen des BEM sein. Mitarbeiter werden durch schrittweise Erhöhung der täglichen Arbeitsstunden an die ursprüngliche Arbeitszeit herangeführt (Stufenplan). Angestrebt wird die Rückkehr an den "alten" Arbeitsplatz.

 
Achtung

Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung

  • Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation.
  • Während der Maßnahme ist der Arbeitnehmer noch krankheitsbedingt arbeitsunfähig.
  • Der betroffene Mitarbeiter erhält während der Zeit der Eingliederung kein Arbeitsentgelt, sondern Leistungen von den Sozialkassen oder von der Agentur für Arbeit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge