Überblick

Ein Triebfahrzeugführer (Tf), heute umgangssprachlich häufig noch Lokomotiv- oder Lokführer genannt, steuert Lokomotiven bzw. Triebfahrzeuge von Zügen des Personen- oder Güterverkehrs auf Schienen im Nah- und Fernverkehr. Dies kann ebenso Aufgaben des Rangierbetriebes wie das Bedienen sogenannter Nebenfahrzeuge, z. B. Reparaturzüge im Gleisbau sowie Triebfahrzeuge im Bergbau oder bei Industriebahnen betreffen. Aufgrund seiner hohen Verantwortung für den Transport von Personen und hochwertigen Gütern ist seine Ausbildung in einer speziellen Verordnung geregelt worden.[1]

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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