Die Fortbildungslehrgänge für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3 bzw. Anlage 4 sind entsprechend den Anforderungen aus den jeweiligen Anlagen inhaltlich zu gestalten und getrennt durchzuführen.
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis der Sachkunde nach Nummer 2.7 dieser TRGS
Lehrgangsdauer: mindestens acht Lehreinheiten à 45 Minuten
Teilnehmerzahl: max. 20 Personen
Inhalte:
1. | Asbest – Verwendung und Eigenschaften | 1 LE |
- | Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen) | |
- | Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen | |
2. | Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere | 2 LE |
- | Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung | |
- | Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 | |
- | BGI 664 "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" incl.Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerkespezifisch) | |
3. | Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen | 1 LE |
- | zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele | |
4. | Technische und Organisatorische Maßnahmen | 3 LE |
- | Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung | |
- | Aufgaben der sachkundigen Person | |
- | Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen / Gruppenarbeit) | |
- | Betriebsanweisung und Unterweisung | |
- | Arbeitsmedizinische Vorsorge | |
5. | Persönliche Schutzausrüstung | 1 LE |
- | Auswahl und Anwendung | |
8 LE |
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