Ist eine Absturzkante vorhanden, kann die Gefährdung durch Absturz des Beschäftigten insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet werden:

  • Höhenunterschied zwischen Absturzkante und tiefer liegender Fläche oder Gegenstand
  • Beschaffenheit der tiefer liegenden Fläche oder des Gegenstandes, z. B.

    • Schüttgüter (versinken, ersticken)
    • Wasser (versinken, ertrinken)
    • fester Boden (harter Aufschlag)
    • Bewehrungsanschlüsse (aufspießen)
    • Behälter mit heißen Flüssigkeiten (verbrennen, verbrühen)
    • Behälter mit Flüssigkeiten (ertrinken, verätzen)
    • Gegenstände/Maschinen einschließlich deren bewegter Teile, die sich auf dieser Fläche befinden
  • Arbeitsbedingungen:

    • Abstand zur Absturzkante

      • horizontaler Abstand zwischen der tragfähigen/durchtrittsicheren und der nicht tragfähigen/nicht durchtrittsicheren Fläche
      • Abstand zwischen einerseits Gerüstbelag und andererseits Gebäude, Glasflächen oder Bauteilen
    • Art und Dauer der Tätigkeit (körperlich leichte oder schwere, kurzzeitige oder langanhaltende, einmalige oder häufige Tätigkeiten)
    • Vibration, äußere Krafteinwirkungen, seh- oder gleichgewichtsbeeinflussende Einflüsse
    • Witterungseinflüsse, z. B. Sturm, Eis und starker Schneefall
    • Sichtverhältnisse/Erkennbarkeit der Absturzkante
    • Beleuchtung, Tageszeit, Blendwirkung durch helle Flächen oder Gegenlicht, Markierungen

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