Ist eine Absturzkante vorhanden, kann die Gefährdung durch Absturz des Beschäftigten insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet werden:
- Höhenunterschied zwischen Absturzkante und tiefer liegender Fläche oder Gegenstand
Beschaffenheit der tiefer liegenden Fläche oder des Gegenstandes, z. B.
- Schüttgüter (versinken, ersticken)
- Wasser (versinken, ertrinken)
- fester Boden (harter Aufschlag)
- Bewehrungsanschlüsse (aufspießen)
- Behälter mit heißen Flüssigkeiten (verbrennen, verbrühen)
- Behälter mit Flüssigkeiten (ertrinken, verätzen)
- Gegenstände/Maschinen einschließlich deren bewegter Teile, die sich auf dieser Fläche befinden
Arbeitsbedingungen:
Abstand zur Absturzkante
- horizontaler Abstand zwischen der tragfähigen/durchtrittsicheren und der nicht tragfähigen/nicht durchtrittsicheren Fläche
- Abstand zwischen einerseits Gerüstbelag und andererseits Gebäude, Glasflächen oder Bauteilen
- Art und Dauer der Tätigkeit (körperlich leichte oder schwere, kurzzeitige oder langanhaltende, einmalige oder häufige Tätigkeiten)
- Vibration, äußere Krafteinwirkungen, seh- oder gleichgewichtsbeeinflussende Einflüsse
- Witterungseinflüsse, z. B. Sturm, Eis und starker Schneefall
- Sichtverhältnisse/Erkennbarkeit der Absturzkante
- Beleuchtung, Tageszeit, Blendwirkung durch helle Flächen oder Gegenlicht, Markierungen
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