Überblick

Facharbeiter des Tiefbaus sind an Bauwerken tätig, die an oder unter der Erdoberfläche liegen, wie z. B. Straßen, Bahndämme, Stollen, Tunnel, Brunnen, Kanäle, Kabelschächte, Gräben zum Verlegen von Rohrleitungen. Sie tragen damit Verantwortung für eine wesentliche Säule der baulichen Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung von Wohn- und Gesellschaftsbereichen auf dem Land- und Wasserweg (Kraft- und Schienenfahrzeuge, Schiffe) sowie bezüglich der Medien Wasser, Gas, Strom und Wärme. Zu ihrem Tätigkeitsspektrum gehört deshalb das Bedienen, Warten und Instandhalten von Bau- und Fördermaschinen genauso wie der Umgang mit Bau- und Hilfsstoffen, das Einrichten von Baustellen und das Errichten und Stabilisieren von Wänden durch Holzbau- und Maurerarbeiten. Häufig führen im Erdreich verbliebene Kampfmittel aus früheren kriegerischen Auseinandersetzungen bzw. Militäreinsätzen zu Verzögerungen im Bauablauf. Deshalb gehört auch die Kampfmittelräumung zu den Aufgaben von Tiefbaufacharbeitern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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