• Begehung von Unternehmen, möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von chemischen und biologischen Arbeitsstoffen,
  • Beratung zu Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie zur Aus- und Fortbildung von Ersthelfern,
  • Hinweise zum richtigen Heben und Tragen von Lasten,
  • Beratung zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen,
  • Beratung zur Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplanes und zum Einsatz von Hautschutz-, Hautreinigungs- und -pflegemitteln,
  • Beratung mobilitätseingeschränkter Personen hinsichtlich Arbeitsplatzwechsel sowie der (Wieder-)Eingliederung von Rehabilitanden,
  • Unterstützung bei Auswahl und Einsatz ergonomisch optimaler Ausstattungselemente (z. B. Arbeitstisch, Arbeitsstuhl) und Arbeitsmittel für den Mensch-Rechner-Dialog (z. B. PC, Monitor, Tastatur, Maus, Drucker),
  • Vorschläge zu Auswahl und Einsatz geeigneter Lampen und Leuchten für die Allgemein-, arbeitsplatzorientierte und Arbeitsplatzbeleuchtung,
  • Beratung zu einer optimalen psychischen Belastung und Beanspruchung in der Textilfertigung durch Tätigkeitswechsel und Gestaltung der Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsysteme,
  • Hinweise zum Vermeiden einer möglichen Infektionsgefahr bei Kundenkontakt (z. B. durch Coronavirus SARS-CoV-2),
  • Auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse sind für die genannten Tätigkeiten von Textil- und Modeschneidern sowie Textil- und Modenähern auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Untersuchungen nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen:[1]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten von Textil- und Modeschneidern sowie von Textil- und Modenähern

  • G 1.4 "Staubbelastung": Gesundheitsgefährdung durch Faserstaub beim Schneiden von Rohware insbesondere bei besonderen Stoffarten (z. B. Cord);
  • G 20 "Lärm": Belastung durch impulshaltigen Lärm und Gefahr einer Gehörschädigung beim Nieten, Einsetzen von Ösen;
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen": Beeinträchtigung der Atemwege durch Freisetzung von Formaldehyd bei Verarbeitung von Verstärkungs- bzw. Einlagestoffen;
  • G 24 "Hauterkrankungen": Erkrankung der Haut über Kontaktallergien durch Sulfite bzw. über spezielle Chemikalien zur Textilveredlung;[2]
  • G 26 "Atemschutzgeräte": Beeinträchtigungen beim Tragen von Atemschutzgeräten und dem Umgang mit Gefahrstoffen an Detachier-Arbeitsplätzen;[3]
  • G 37 "Bildschirmarbeitsplätze": Rückenbeschwerden durch einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung des Sehvermögens der Beschäftigten mit korrigierter Fehlsichtigkeit und falscher Brille am Monitor von Prozessleitständen;
  • G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates im Bereich der oberen Extremitäten und des Schultergürtels bei Nähtätigkeiten;
  • DGUV Leitfaden psychische Belastung: Psychische Belastung und Beanspruchung durch Monotonie bei Nähtätigkeiten sowie bei Schichtarbeit.

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang zu ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchungen zu veranlassen:

G 25 "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten" (Eignungsuntersuchung): Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Fahrzeugen zum Transport von textilen Werkstoffen (Fahrerlaubnisverordnung);

G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" (Eignungsuntersuchung): Gefahr des Abstürzens beim Beladen von Fahrzeugen;

Die ausgewiesenen Eignungsuntersuchungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, 6. Aufl., Gentner Verlag, Stuttgart 2014.
[2] Mahler et al.: Auswirkung einer arbeitsbedingten Kontaktallergie gegen Sulfite bei der BK 5101, Z. Dermatologie in Beruf und Umwelt 64 (2016) 1, S. 6–15.
[3] Detachieren: chemisches Reinigen (z. B. Entfernen von Flecken) von Stoffen.

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