Homeoffice bezeichnet formal mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers, wird aber umgangssprachlich als eine Art Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt, manchmal auch unkorrekt als ein synonymer Begriff für Telearbeit. Die Arbeitsstättenverordnung von 2016 hat den Begriff Homeoffice allerdings nicht aufgenommen und spricht von Telearbeit.

In der Corona-Pandemie von 2020 bis 2023 erfuhr der Begriff Homeoffice spontan eine sehr große Verbreitung und wurde aus Infektionsschutzgründen plötzlich für eine große Zahl von Beschäftigten Teil der Arbeitswirklichkeit. Echte Telearbeitsvereinbarungen konnten, wo nicht bereits zuvor vorhanden, wegen der fehlenden Vorlaufzeit beim Ausbruch der Pandemie kaum getroffen werden, sodass für dieses Phänomen der Begriff Telearbeit richtigerweise nicht zu verwenden war.

 
Wichtig

Überblick über Formen betriebsstättenfernen Arbeitens

Seit 2023 definiert die DGUV-I 215-441 "Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros" die unterschiedlichen Formen betriebsstättenfernen Arbeitens und gibt dazu entsprechende Gestaltungshinweise.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge