Kurzbeschreibung

Checkliste zur (Selbst-)Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen nach Anhang Nr. 6.1 bis 6.5 Arbeitsstättenverordnung.

Hinweis

Beim mobilen Arbeiten wird eine Bildschirmtätigkeit außerhalb der Betriebsstätte ausgeübt, z. B. im Restaurant, Zug oder Hotel. Telearbeit stellt einen Sonderfall dar. Denn die Arbeitsstättenverordnung definiert Telearbeitsplätze als "vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat"[1].

Obwohl Homeoffice häufig synonym benutzt wird, bedeutet es lediglich die "sporadische, nicht einen ganzen Arbeitstag umfassende Arbeit mit einem PC oder einem tragbaren Bildschirmgerät (zum Beispiel Laptop, Tablet) im Wohnbereich des Beschäftigten …"[2]. Für mobiles Arbeiten, zu dem auch Homeoffice gehört, gelten die Forderungen aus Arbeitsschutzgesetz (u. a. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung) und Arbeitszeitgesetz (u. a. Pausen- und Ruhezeiten). Nur für Telearbeit gelten bisher weitergehende Anforderungen, die sich aus der Arbeitsstättenverordnung ergeben.

[2] Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten, ASTA

Quellen

Forderungen aus Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): vgl. Prüfliste aus "Projekt Telearbeit", Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung.

Tipps und Hinweise aus: "Büroarbeit – sicher, gesund und erfolgreich", "Gesund arbeiten am PC – Testen Sie Ihren Arbeitsplatz", Infoblatt "Bildschirmarbeit und Software", www.vbg.de.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1) Ist der Bildschirmarbeitsplatz so eingerichtet und wird er so betrieben, dass Sicherheit und Schutz der Gesundheit gewährleistet sind?    
2)

Entsprechen Bildschirmarbeitsplatz, Arbeitsmittel sowie Bildschirmgeräte ergonomischen Grundsätzen?

Tipp: Tisch und Stuhl sollten folgende Haltung ermöglichen:

  • Oberarme hängen locker herab, Unterarme bilden eine waagerechte Linie zur Tastatur (90 Grad oder mehr).
  • Ober- und Unterschenkel bilden einen Winkel von 90 Grad oder mehr.
  • Füße stehen ganzflächig auf dem Boden.
  • Der Abstand zwischen Augen und Bildschirm sollte mind. 50 cm betragen.
  • Der Bildschirm soll mit einem leicht nach unten gerichteten Blick betrachtet werden können.
   
3) Wird die Tätigkeit am Bildschirmgerät unterbrochen, z.B. durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten?    
4)

Steht ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen zur Verfügung?

ASR A1.2:

  • Raumgröße: mind. 8 qm
  • Bewegungsfläche: mind. 1 m tief bzw. breit
  • Lichte Höhe in Abhängigkeit von der Grundfläche: ab 2,50 m
   
5)

Sind Bildschirmgeräte so aufgestellt und werden sie so betrieben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind?

Tipp: Bildschirm mit Blickrichtung parallel zum Fenster bzw. zwischen mehreren, nach unten abstrahlenden Leuchtenreihen aufstellen.
   
6) Haben Arbeitstische oder Arbeitsflächen eine reflexionsarme Oberfläche?    
7) Sind Arbeitstische so aufgestellt, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind?    
8)

Sind Arbeitsflächen entsprechend der Arbeitsaufgabe so bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist?

Vgl. ASR A1.2: B x T: mind. 120 cm x 80 cm (i.d.R. 160 cm breit)

Die Tischhöhe sollte individuell angepasst werden können.
   
9)

Ermöglicht die Arbeitsfläche vor der Tastatur ein Auflegen der Handballen?

Tipp: Die Tastatur soll 10 bis 15 cm von der Tischkante entfernt sein.
   
10) Werden auf Wunsch eine Fußstütze und ein Manuskripthalter zur Verfügung gestellt, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann?    
11)

Entspricht die Beleuchtung der Art der Arbeitsaufgabe und ist sie an das eigene Sehvermögen angepasst?

ASR A3.4: mind. 500 lx für Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung
   
12)

Ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung gewährleistet?

Tipp: Beim Nutzen einer Tischleuchte sollte der restliche Raum nicht dunkel sein.
   
13) Werden durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie die Auslegung und die Anordnung der Beleuchtung störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln vermieden?    
14)

Werden an einem Arbeitsplatz mehrere Bildschirmgeräte oder Bildschirme betrieben?

Falls ja:

  • Sind sie ergonomisch angeordnet?
  • Lassen sich die Eingabegeräte eindeutig dem jeweiligen Bildschirmgerät zuordnen?
   
15)

Führen die Arbeitsmittel zu einer erhöhten, gesundheitlich unzuträglichen Wärmebelastung am Arbeitsplatz?

Falls, ja: Welche Maßnahmen werden ergriffen?

ASR A3.5: Raumtemperatur: mind.19–20 ºC, max. 26 ºC
   
16)

Sind die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildsc...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge