Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Fahrzeugwascheinrichtungen
   

Gefahr von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bei Inbetriebnahme von Fahrzeugwaschanlagen durch

  • ungenügenden Sicherheitsabstand von kraftbewegten Teilen der Waschanlage und Gebäudeteilen,
  • Quetsch- und Scherstellen,
  • mangelhafte elektrische Betriebsmittel im Nassbereich,
  • ungenügende Befehlseinrichtungen für Notfälle,
  • Sprühnebel der Reinigungsmittel (Gefahrstoffe) von Flüssigkeitsstrahlern

BetrSichV

GefStoffV

ArbMedVV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.5/1,2

ASR A3.6

TRGS 401

DGUV-R 109-002

DGUV-R 109-003

ZH 1/543

DIN VDE 0470-1

Technische Maßnahmen:

  • Sicherheitsabstand zwischen kraftbewegten Teilen der Waschanlage und Geländern, Wänden bis zu einer Höhe von 2 m und der Beschäftigten ≽ 0,5 m
  • selbsttätig wirkende Einrichtungen zum sofortigen Abschalten der Anlage bei Berührung (z. B. Schaltleisten, Lichtschranken)
  • dauerhaft umwehrte, verkleidete Quetsch- und Scherstellen der Anlage
  • Installation elektrischer Betriebsmittel im Nassbereich mit Schutzart IP 54 nach DIN VDE 0470-1
  • Installation von Befehlseinrichtungen zum Ingang- und Stillsetzen sowie von Not-Befehlseinrichtungen (Not-Aus) zum Stillsetzen im Gefahrenfall
  • Abtrennung des Bereiches mit Flüssigkeitsstrahlern von benachbarten Arbeitsplätzen
  • Installation der Betätigungseinrichtung für Selbstbedienungs-Waschanlagen außerhalb des Gefahrenbereichs (≥ 1 m vom Bewegungsbereich der Anlage entfernt)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellen einer Bedienungsanleitung für Selbstbedienungs-Waschanlagen und Aushang
  • Einsatz geschulten Personals zur Bedienung, Überwachung und Wartung auf Grundlage der Bedienungsanleitung
  • Zutrittsverbot für unbefugte Personen
  • monatliche Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
  • Erstellung einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 24

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen persönlicher Schutzausrüstung (Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Schutzkleidung)
2 Tankeinrichtungen
2.1 Funktionsfähigkeit der Anlagen

Gesundheitsgefährdung des Menschen und Gefährdung der Sachwerte in ggf. explosionsfähiger Atmosphäre infolge

  • mechanischer Beschädigung an Anlagen
  • Freisetzung von Kraftstoffen durch Korrosion oder Beschädigungen
  • Eindringen von explosionsfähiger Atmosphäre in Kanalsysteme und Böden
  • fehlender Schutzabstände und Versagen der Behälterwandung durch Hitzeeinwirkung infolge von Bränden

ASR A2.2

TRBS 1111

TRBS 3151/TRGS 751

TRGS 400

TRGS 800

DGUV-I 205-001

DGUV-I 208-016

Technische Maßnahmen:

  • Selbstständiges Überführen von Störfällen in sicheren Zustand durch MSR-Einrichtungen mit Sicherheitsfunktion[2]
  • rot/gelb gekennzeichnete Anlagen-Aus-Einrichtung zum Abschalten der Fördereinrichtung
  • Installation der Zapfsäulen auf Sockel (Anfahrschutz)
  • Abstand zwischen Zapfsäule und Tür oder anderen Öffnungen benachbarter Gebäude ≥ 2 m
  • Vermeiden unzulässiger Wechselwirkungen bei unterirdischer Lagerung mit ≥ 1 m Erddeckung durch Mindestabstand zwischen Lagerbehältern von 0,4 m, zwischen Behälter und Gebäude 1 m
  • oberirdische doppelwandige Lagerbehälter in ≥ 5 m Abstand von Zapfsäule
  • Integration einer Abreißkupplung zur Verhinderung des Austritts von Kraftstoff bei Überschreitung einer definierten Zuglast
  • Vorhandensein schnell und leicht zugängiger von Hand zu betätigender Feuerlöscheinrichtungen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Ermittlung der Brandlast und Einstufung explosionsgefährdeter Bereiche für Kraftstoff, Flüssiggas, Erdgas nach TRBS 3151/TRGS 751
  • deutliche und dauerhafte Kennzeichnung der Standorte von Feuerlöscheinrichtungen mit Brandschutzzeichen
  • keine Einschränkung von Flucht- und Rettungswegen bzw. öffentlich zugängiger Verkehrsflächen
  • Benutzung von Leitern gemäß DGUV-I 208-016
2.2 Betankungsvorgänge

Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten und Kunden durch

  • nicht bestimmungsgemäßes Betanken
  • Fehlverhalten von Beschäftigten im Tankstellenbereich
  • technische und organisatorische Mängel

ASR A1.3

ASR A1.5/1,2

ASR A2.2

ASR A3.4

ASR A3.7

TRBS 2152

TRBS 3151

TRGS 510

TRGS 554

TRGS 800

DGUV-R 108-003

DGUV-R 108-007

DGUV-R 112-194

DGUV-I 240-080

DGUV-I 240-200

Technische Maßnahmen:

  • Nennbeleuchtungsstärke an Zapfsäule ≥ 100 lx
  • Begrenzung der Schlauchleitungslänge auf 5 m mit Innenvolumen von 1,5 l
  • selbstständiges Schließen von Zapfventilen zur Vermeidung des Überfüllens
  • Ausrüstung von Flüssiggas-Lagerbehältern mit Überfüllsicherung
  • Sicherheitseinrichtungen bei Verdichter, Speicher- und Pufferbehälter gegen Drucküberschreitung bei Gasfüllanlagen mit Erdgas
  • bei Erdgas und Flüssiggas in Rohrleitung hinter Lagerbehälter Schnellschlussventile (eingebunden in Anlagen-Aus-System)
  • Installation von Feuerlöscheinrichtungen in Nähe der Abgabeeinrichtung der Brandklassen A und B

Organisatorische Maßnahmen:

  • Vermeiden des Überfahrens von Schlauchleitungen (Schlauch...

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