Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 

Lfd.

Nr.
Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Baustelleneinrichtung für Hochbau
1.1 Planung einer Baustelle

Gefahr von Unfällen und Berufskrankheiten durch mangelhafte Arbeits- und Baustellenorganisation, bezogen auf

  • Technik
  • Organisation
  • Verhalten der Beschäftigten

BaustellV

RAB 30

RAB 31

DGUV-I 211-006

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellung einer Baustellenordnung als Bestandteil des SiGePlans mit Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Baustellenbetriebs sowie mit Maßnahmen zur Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten
  • Erarbeitung von Ablaufplänen und Ablaufdiagrammen
  • Planung des Einsatzes von Hebezeugen
  • Prüfplan bezüglich Altlasten, Kampfmitteln
  • Bekanntmachung bzw. Erarbeitung einer Brandschutzordnung
  • sicheres Lagern und Stapeln von Baustoffen und Anlegen eines Gefahrstofflagers
  • Planung der Transportabläufe einschließlich des innerbetrieblichen Transports mit Festlegung der Standorte für Hebezeuge und Fördermittel
  • Errichtung der Stromversorgung einschließlich Beleuchtung und Notbeleuchtung durch Elektrofachkräfte[2]

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Unterweisung des Personals über den Inhalt der Baustellenordnung
  • Festlegung der Verantwortungs- und Aufgabenbereiche
1.2 Sozialeinrichtungen Gefahr der Erkrankung der Beschäftigten bei ungenügenden hygienischen Bedingungen BaustellV

Organisatorische Maßnahmen:

  • Planung von Tagesunterkünften, Wasch-, Toiletten- und Umkleideräumen einschließlich Beleuchtung, Heizung, Lüftung
1.3 Verkehrssicherung Gefahr von Verkehrsunfällen RSA

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellung eines Verkehrszeichenplans mit Lage, Art und Abständen aufzustellender Verkehrszeichen
  • regelmäßige Kontrolle des Zustands der Verkehrssicherheitseinrichtungen
  • bei vorhandenen Bahngleisen Sicherungsposten für Gleissperrung vorsehen

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Warnwesten in öffentlichen Verkehrsbereichen
1.4 Umweltschutz Gefahren für Mensch und Umwelt durch regelwidrige Entsorgung von Abfällen BaustellV

Organisatorische Maßnahmen:

  • Entsorgung der Abfälle in den Kategorien Siedlungs-, Sonder- und Verpackungsabfälle, Wertstoffe
  • Sortieren und Lagern von Baustellenabfällen und wiederverwertbarem Bauschutt und Bodenaushub
  • Regeln des Gewässer- und Lärmschutzes beachten
2 Benutzung von Gerüsten für Hochbau
2.1 Einsatz und Prüfung der Gerüste Absturzgefahr und Verletzung der Beschäftigten

BaustellV

DIN EN 12811

DGUV-R 112-198

DGUV-R 112-199

DGUV-I 201-011

Organisatorische Maßnahmen:

  • Sicherheitsprüfung der Gerüste und entsprechende Kennzeichnung
  • Prüfung von Stand- und Tragsicherheit durch den Auftraggeber vor Inbetriebnahme
2.2 Arbeits- und Betriebssicherheit der Gerüste Sicherheitsrisiko beim Arbeiten auf den Gerüsten

DGUV-R 112-198

DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

DGUV-I 201-011

DGUV-I 208-016

Technische Maßnahmen:

  • Sichere Zugänge bzw. Aufstiege (z. B. innen liegende Leitergänge oder Treppentürme)
  • sicheres Auslegen der Gerüstlage mittels Bohlen und Sicherung mit einem 3-teiligen Seitenschutz (> 2 m Absturzhöhe)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Beachtung der Anforderungen an Fang- und Dachfanggerüste
  • Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Erstellung einer Betriebsanweisung für Arbeiten auf Leitern
2.3 Fahrbare Arbeitsbühnen und Gerüste[3]

Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch

  • ungeeigneten Untergrund und Gefahr des Umstürzens
  • Abstürzen
  • fehlerhaften oder unvollständigen Aufbau
  • Ausfallzeiten, Zeitdruck und Stress

ArbMedVV

DGUV-R 112-198

DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

DGUV-I 250-010

DGUV-I 208-016

DGUV Leitfaden psychische Belastung

Technische Maßnahmen:

  • Begrenzung der Aufbauhöhe im Freien auf 8 m, in geschlossenen Gebäuden auf 12 m
  • Arbeiten mit dreiteiligem Seitenschutz an allen Absturzkanten
  • Festsetzen der Fahrrollen bzw. Abspindeln des Gerüstes (ebene, feste Standfläche)
  • Sicherung der Arbeitsbühnen gegen Umsturz nach Beendigung der Arbeiten bzw. bei aufkommendem Sturm (ab Windstärke 6)
  • Standhöhe zur kleinsten Aufstandsbreite ≤ 3:1

Organisatorische Maßnahmen:

  • vor Einsatz Prüfung durch befähigte Person
  • Auswahl und Einweisung einer aufsichtsführenden Person
  • Beachtung der zulässigen Belastung
  • Aufenthalt von Personen während des Verfahrens nicht zulässig
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Leitfaden psychische Belastung
  • Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von PSA gegen Absturz
3 Tief- und Straßenbau
3.1 Einsatz von Hebezeugen/Kranen Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten bei Aufenthalt unter schwebenden Lasten und Missachtung der Sicherheitsbestimmungen für Hebezeuge

BaustellV

DGUV-V 38

DGUV-V 52

DGUV-R 112-193

DGUV-I 204-006

DGUV-I 212-515

DGUV-I 209-012

DGUV-I 209-013

DGUV-I 201-011

DGUV-G 309-001

Technische Maßnahmen:

  • Einsat...

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