Die Organisation entwickelt Verfahren zur Ermittlung von nicht auszuschließenden Betriebsstörungen und Notfällen mit möglichen Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit und legt geeignete Maßnahmen zur Abwehr, Begrenzung und Beseitigung möglicher Gefährdungen und Einwirkungen für bzw. auf Beschäftigte und Dritte (z. B. Anwohner) fest.

Im Rahmen dieser Verfahren werden nicht auszuschließende betriebs-, anlagen- oder branchenspezifische Betriebsstörungen und Notfälle wie Brand, Explosion, Zerknall, Einsturz, Absturz, Maschinenunfälle, Gefahrstoffaustritt, usw. systematisch ermittelt, um geeignete Maßnahmen zur Abwehr und zur Begrenzung der Auswirkungen zu planen; dabei sind erforderlichenfalls interne und externe Fachstellen zu beteiligen.

Geeignete Maßnahmen sind insbesondere

  1. das Erstellen von Notfallplänen, die, soweit erforderlich, den zuständigen Behörden und externen Hilfs- und Rettungsdiensten bekannt gegeben und mit diesen abgestimmt werden müssen;
  2. die Festlegungen für die Erste Hilfe, Rettungsketten, Brandbekämpfung, Evakuierung aller Personen auf dem Gelände der Organisation usw.;
  3. die Schulungen und Übungen für interne und externe Hilfs- und Rettungsdienste und für die Beschäftigten, um sie zu sicherheitsgerechtem Handeln in Notfällen und bei Betriebsstörungen zu befähigen, auch bei Abwesenheit von Vorgesetzten.
  4. Bereitstellen von Informationen für die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den jeweils zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, für die externen Hilfs- und Rettungsdienste und für alle Beschäftigte.

Die Organisation überprüft in angemessenen, von ihr schriftlich festzulegenden oder gesetzlich vorgegebenen Zeiträumen die Regelungen für Notfälle und Betriebsstörungen auf Eignung und Vollständigkeit, erprobt diese in Übungen und überarbeitet sie erforderlichenfalls.

Übungen für Notfälle sollen mit internen und externen Fachstellen, zuständigen Behörden und Einsatzkräften sowie unter Beteiligung anderer, von der Durchführung der Übungen betroffenen Organisationen durchgeführt werden. Es empfiehlt sich auch, Kontakt mit Presse und Rundfunk aufzunehmen, um erforderlichenfalls die Informationswege zur Warnung der Bevölkerung zu üben.

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