Die Organisation entwickelt und wendet Verfahren an, um den Bedarf an arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Betreuung zu ermitteln sowie die arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Betreuung und die arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Bei der Ermittlung ist insbesondere der Bedarf an zwingend erforderlichen oder anzubietenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und arbeitsmedizinischer Beratung der Beschäftigten unter Berücksichtigung der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzustellen.

Bei der Ermittlung des Bedarfs an arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Betreuung und an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind neben den einschlägigen Vorschriften und Untersuchungsvorgaben auch besondere Belastungen, wie psychomentale Anforderungen, körperliche Schwerarbeit, Leistungswandel o. ä. zu berücksichtigen.

Ebenso ist der berechtigte Wunsch von Beschäftigten, je nach den Gefahren für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit arbeitsmedizinisch untersucht zu werden, entsprechend zu berücksichtigen.

Die Organisation unterstützt die Gesundheitsförderung. Sie bietet im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen an, um gesundheitsfördernde und sicherheitsbewusste Verhaltensweisen der Beschäftigten einschließlich der Führungskräfte bei der Arbeit, aber auch außerhalb des Betriebes zu stärken.

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