Straßen dienen v. a. dem öffentlichen Verkehr. Baumaßnahmen an Straßen greifen in diesen Verkehr ein, indem sie ihn für die Phase der Bauzeit beschränken, umlenken oder unterbrechen. Die Art und der Umfang der Verkehrseinschränkungen beeinflussen nicht nur die Verkehrsführung, sondern auch die durchzuführenden Straßenbauarbeiten, z. B. hinsichtlich der räumlichen Arbeitsplatzverhältnisse. Für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung der Straßenbauarbeiten ist zweifellos eine Vollsperrung einer Straße vorteilhaft. In diesem Fall gibt es keine Gefährdungen durch vorbeifahrenden Straßenverkehr. Bei Straßenbauarbeiten unvermeidbar auftretende Gefährdungen, z. B. durch Lärm, werden nicht weiter potenziert. Allerdings sind Vollsperrungen bei Straßenbaumaßnahmen nicht der Regelfall, da die möglichst reibungslose Verkehrsabwicklung im Vordergrund steht. Umleitungen, Ampelverkehr, reduzierte Verfügbarkeit von Fahrspuren würden die Verkehrsabwicklung zeitlich und räumlich einschränken.

 
Praxis-Tipp

Vollsperrung von Straßenbaustellen

Es hat sich gezeigt, dass eine Vollsperrung neben einem Sicherheitsgewinn auch Vorteile hinsichtlich einer fachgerechten Herstellung des Straßenkörpers unter Qualitäts- und Zeitaspekten und damit auch unter Kostengesichtspunkten haben kann.

Die Entscheidung, welche Art der Verkehrsführung und -regelung, z. B. Teilsperrung, Vollsperrung, Umleitung, gewählt wird, liegt i. d. R. nicht im Einflussbereich der bauausführenden Betriebe. Vielmehr muss dies, insbesondere bei räumlich und zeitlich größeren Baumaßnahmen, bereits in der Planungsphase vom Bauherrn oder Planer in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei realisiert werden.

 
Wichtig

Regelwerk für das Straßenwesen

Die Planung von Straßen und die Sicherung von Straßenbaustellen sind in einem umfangreichen technischen Regelwerk für das Straßenwesen beschrieben. Dazu zählen u. a. die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA21) und die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA).

Das Regelwerk für das Straßenwesen beschreibt vorrangig technische Anforderungen an den Straßenkörper und verkehrsrechtliche Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen. Der Schutz der Beschäftigten an Straßenbaustellen steht nicht vorrangig im Fokus. Die Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes bleiben insofern unberührt.

Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen parallel zu den Anforderungen des technischen Regelwerkes für das Straßenwesen getroffen werden. Da die vorhandenen Straßenbreiten begrenzt sind, z. B. in Innenstadtbereichen, kann es zu Überlagerungen bei den Sicherheitsabständen nach beiden Rechtsgebieten kommen. Das bedeutet, dass im ungünstigen Fall die erforderlichen Sicherheitsabstände aus dem Arbeitsschutzrecht und dem Regelwerk für Straßen nicht eingehalten werden können. In der Folge ist dann der Arbeitsraum für die Beschäftigten so eng bemessen, dass das Gefährdungspotenzial und Unfallrisiko sprunghaft ansteigen können.

 
Wichtig

Berücksichtigung des Arbeitsschutzes in der Planung

Für Straßenbaustellen bedeutet dies umso mehr, dass die allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG bereits bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen. Der Koordinator nach der Baustellenverordnung muss deshalb bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens beteiligt werden. Er erarbeitet bereits in dieser Phase den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.

Die ASR A5.2 "Straßenbaustellen" trat im Dezember 2018 in Kraft und wurde nachträglich um eine Handlungshilfe mit praktischen Anwendungsfällen ergänzt. Eine neue Fassung der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen wurde im März 2021 veröffentlicht.

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