Der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen im Straßenbau folgende Aufgaben:

  • Analyse und Beurteilung von Gefährdungen sowie Ableitung von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen gemeinsam mit dem Betriebsarzt,
  • Umsetzung der Baustellenverordnung (z. B. hinsichtlich Planung einer sicheren Bauausführung und Auswahl eines Koordinators (SiGeKo)),
  • Unterstützung bei der Auswahl des SiGeKo, wenn mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden,
  • Beratung bei der Erarbeitung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit technischen Betriebsmitteln (z. B. Schwarzdecken- und Betonfertiger, Rüttelplatten),
  • Hinweise zur Sicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen, insb. hinsichtlich Organisation und Gewährleistung der Elektrosicherheit während des Baugeschehens,[1]
  • Hinweise zur Berücksichtigung neuer Anforderungen an Schutzeinrichtungen für Baustromverteiler nach DIN VDE 010-704.[2]
[1] Lange/Nagel: Elektrosicherheit auf Bau- und Montagestellen, 2. Aufl. 2004.
[2] Rottmann: Neue Regeln zur Stromversorgung auf Baustellen, Bahn Praxis E, Z. für Elektrofachkräfte zur Förderung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit bei der Deutschen Bahn AG, 2 (2018) S. 1–12.

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