Der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen im Straßenbau folgende Aufgaben:
- Analyse und Beurteilung von Gefährdungen sowie Ableitung von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen gemeinsam mit dem Betriebsarzt,
- Umsetzung der Baustellenverordnung (z. B. hinsichtlich Planung einer sicheren Bauausführung und Auswahl eines Koordinators (SiGeKo)),
- Unterstützung bei der Auswahl des SiGeKo, wenn mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden,
- Beratung bei der Erarbeitung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit technischen Betriebsmitteln (z. B. Schwarzdecken- und Betonfertiger, Rüttelplatten),
- Hinweise zur Sicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen, insb. hinsichtlich Organisation und Gewährleistung der Elektrosicherheit während des Baugeschehens,[1]
- Hinweise zur Berücksichtigung neuer Anforderungen an Schutzeinrichtungen für Baustromverteiler nach DIN VDE 010-704.[2]
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