Der Steinmetz zählt zu den ältesten Berufen überhaupt. Heute werden neben Naturstein auch Betonwerk- bzw. Kunststein bearbeitet. Dazu werden traditionelle Werkzeuge und Maschinen verwendet. In den nach Plänen hergestellten Objekten dominiert die geometrische Gestaltung, wie z. B. an Grabsteinen, Geländern bzw. an Wänden von Bauwerken. Gemeinsam mit den Steinmetzen werden in den ersten beiden Lehrjahren die Steinbildhauer ausgebildet, die im dritten Jahr im Gestalten freier Formen trainiert werden. Sie gestalten in ihrem späteren Beruf v. a. Skulpturen. Beiden Berufen ging früher der Steinhauer voraus, der im Steinbruch Rohlinge aus dem Felsgestein haute. Heute werden diese Arbeiten maschinell oder automatisiert-industriell vollzogen.
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Maschinenverordnung (9. ProdSV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
- Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
- ASR A1.8 "Verkehrswege"
- ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
- ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
- ASR A3.5 "Raumtemperaturen"
- ASR A3.6 "Lüftung"
- ASR A3.7 "Lärm"
- TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
- TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"
- TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
- TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege"
- TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung"
- TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
- TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren"
- TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
- TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub"
- TRGS 600 "Substitution"
- TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Stoffe oder Verfahren nach § 3 Absatz 2 Nr. 3 GefStoffV"
- TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen"
- TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln"
- TRBS 2121 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen"
- TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten"
- TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
- TRBS 2152/TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines"
- TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
- TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre"
- TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm
- TRLV Lärm Teil 2: Messung von Lärm
- TRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen
- TRLV Vibrationen Teil: Allgemeines
- TRLV Vibrationen Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen
- TRLV Vibrationen Teil 2: Messung von Vibrationen
- TRLV Vibrationen Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen
- RAB 10 "Begriffsbestimmungen"
- RAB 25 "Arbeiten in Druckluft"
- RAB 30 "Geeigneter Koordinator"
- RAB 31 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan"
- RAB 32 "Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)"
- RAB 33 "Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der BaustellV"
- DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- DGUV-V 38 "Bauarbeiten"
- DGUV-V 52 "Krane"
- DGUV-V 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte"
- DGUV-V 68 "Flurförderzeuge"
- DGUV-V 70 "Fahrzeuge"
- DGUV-V 79 "Verwendung von Flüssiggas"
- DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
- DGUV-R 101-002 "Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten"
- DGUV-R 101-602 "Branche Ausbau"
- DGUV-R 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte"
- DGUV-R 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen"
- DGUV-R 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"
- DGUV-R 109-008 "Fahrzeug-Instandhaltung"
- DGUV-R 109-014 "Richtlinien für Funkfernsteuerungen von Kranen"
- DGUV-R 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung"
- DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
- DGUV-R 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"
- DGUV-R 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"
- DGUV-R 112-193 "Benutzung von Kopfschutz"
- DGUV-R...
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