• Das Stehen zu unterbrechen ist die wichtigste Maßnahme gegen diese Beschwerden, da der menschliche Körper auf diese einseitige Belastung nicht eingestellt ist. Dabei muss man nicht zwingend sitzen. Auch Gehen bedeutet eine Entlastung für den Körper.
  • Bedarfssitze oder Stehhilfen:

    • Bedarfssitze sind Sitzgelegenheiten, die in der Nähe des Steharbeitplatzes liegen und zum kurzzeitigen Ausruhen genutzt werden können (z. B. während Wartezeiten). Dabei sollte die Regel gelten, dass die Nutzung dieser Sitzgelegenheiten von den Vorgesetzten durchaus erwünscht ist und die Mitarbeiter kein "schlechtes Gewissen" haben müssen.
    • Eine Vielzahl unterschiedlicher Stehhilfen ermöglicht eine kurzzeitige Entlastung der Beschäftigten, wenn die Arbeitsverhältnisse die Einrichtung einer Sitzgelegenheit nicht erlauben.
  • Richtige ergonomische Gestaltung von Steharbeitsplätzen. Die folgenden Grundsätze sollten dabei beachtet werden:

    • ausreichend freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz;
    • an der (den) Körpergröße(n) und der Art der Tätigkeit ausgerichtete Arbeitshöhe. Höhenverstellbare Arbeitstische sind hier am besten geeignet.
  • Jede Gelegenheit nutzen, sich zu bewegen. Beispiele: Leichtes Wippen (abwechselndes Stehen auf Fußballen und Ferse), die Bewältigung kürzerer Wegstrecken zu Fuß (und nicht mit dem Aufzug), gezielte Gymnastik, Fußbäder und Fußmassagen in der Freizeit. Schwimmen, Wandern oder Radfahren stärken die Muskulatur und fördern die Durchblutung. Solche Aktivitäten werden auch von den meisten Krankenkassen unterstützt.
  • Geeignete Schuhe tragen. Hohe Absätze behindern die Blutzirkulation in der Wade und bedeuten eine hohe Belastung für den Vorderfuß. Die Absatzhöhe sollte 2 – 4 cm betragen. Außerdem sollte die Sohle des Schuhs in der Lage sein, beim Gehen auftretende Stoßkräfte abzufedern. Eine gute Passform und ein der Form des Fußes angepasstes Fußbett sollten selbstverständlich sein.

    Auf dem Markt sind auch eigens entwickelte "Serviceschuhe" erhältlich. Informationen darüber erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften oder ggf. bei den beratenden Betriebsärzten der Unternehmen.

  • Informieren Sie die betroffenen Personen über gesundheitsfördernde Maßnahmen – das ist nach Arbeitsschutzgesetz ohnehin Verpflichtung. Dabei kann der Betriebsarzt mitwirken und den Mitarbeitern z. B. Gymnastik als Ausgleichsprogramm für stehende Tätigkeiten nahe bringen.
  • Insbesondere für Steharbeitsplätze in der Industrie, beispielsweise an Bedienplätzen von Maschinen, werden häufig begehbare Matten eingesetzt. Diese Matten federn Stoßkräfte ab, können Belastungen durch langes Stehen mindern und werden von den Mitarbeitern erfahrungsgemäß als angenehm empfunden.

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