Die Anforderungen an die Höhenverstellung bei Sitz-Steh-Tischen werden auch in Tab. 10 in Abschn. 8.3.1 DGUV-I 215-410 beschrieben. Die Broschüre "Büroarbeit – sicher, gesund und erfolgreich – Praxisleitfaden und -hilfen für die Gestaltung" nennt in Abschn. 2 einen Verstellbereich von mindestens 650 mm bis 1.250 mm in der Höhe als Gestaltungskriterium für Sitz-Steh-Arbeitsplätze. Die Schrift "Gesundheit im Büro – Fragen und Antworten" geht noch tiefer: "Die wünschenswerte Änderung der Körperhaltung (abwechselndes Sitzen, Stehen und Gehen) wird durch einen Verstellbereich des Tisches von ca. 600 mm bis 1.250 mm optimal ermöglicht. Zudem kann dann auf Fußstützen verzichtet werden."

Unsere Empfehlung geht, v. a. weil die Menschen zunehmend größer werden, bei der Verstellhöhe bis 128 cm und optional bis 135 cm.

 
Praxis-Tipp

Richtige Stehhöhe bestimmen

Als Faustregel gilt: Arbeitsfläche sollte in Ellbogenhöhe positioniert werden können. Bei ausschließlicher Tastatur- Mausnutzung sollte die oberste Tastaturhöhe der Ellenbogenhöhe entsprechen.

Zur groben Einschätzung bei der Beschaffung kann ein Blitzrechner unter www.blitzrechner.de/stehtisch/ dienen. Geben Sie hier die Maße des kleinsten und des größten Mitarbeiters ein. So wissen Sie, ob für diese Personen je nach Körperproportionen (Unter- zu Oberkörper) eine Sonderlösung erforderlich sein könnte.

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