Diskutiert wird im Zeitalter der Elektronik, ob Unterweisungen mit elektronischen Hilfsmitteln durchgeführt werden können. Grundsätzlich gilt: Eine Sicherheitsunterweisung oder ein Sicherheitsgespräch ist eine Bringschuld des Arbeitgebers, die Wissensbeschaffung darf nicht auf den Beschäftigten übertragen werden. Allerdings sind Sicherheitsinformationen via E-Learning ein sinnvolles Ergänzungsangebot, wenn sie arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden, eine Verständnisprüfung erfolgt und ein Gespräch zwischen Mitarbeitern und Unterweisenden jederzeit möglich ist (Abschn. 2.3.1 DGUV-R 100-001 "Grundsätze der Prävention").

Bestimmte Wissensinhalte können nach wie vor aber nur mündlich übermittelt werden, z. B. der Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen. Auch Brandschutzübungen, die Handhabung von Schutzausrüstung oder der Umgang mit Fahrzeugen, Maschinen und Anlagen sollten praktisch und vor Ort erprobt werden. Zu empfehlen sind in solchen Fällen Mischformen: "Blended Learning" ist eine Kombination von E-Learning und Präsenzschulungen. Fazit: Unterweisungen durch elektronische Medien können die mündliche Unterweisung nicht generell ersetzen.

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