Kurzbeschreibung

Kontrolle der Mindestvorschriften für Arbeitsmittel, die vor dem 1.1.1995 gebaut wurden, z. B. Schutz- und Befehlseinrichtungen, Kennzeichnungen usw. (Betriebssicherheitsverordnung).

Checkliste

Sicherheitstechnische Nachrüstung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV (2): Mindestvorschriften für Arbeitsmittel
  Check   Maßnahmen Erledigt am Wer? Priorität
2.1 Sind Befehlseinrichtungen mit Einfluss auf die Sicherheit          
 
  • deutlich sichtbar?
       
 
  • als solche identifizierbar?
       
 
  • ggf. gekennzeichnet?
       
 
  • außerhalb des Gefahrenbereichs angeordnet?
       
 
  • gegen unbeabsichtigte Betätigung gesichert?
       
 
  • so angeordnet, dass vom Bedienungsstand der Gefahrenbereich einsehbar ist?
       
 
  • Falls dies nicht möglich ist, sind automatische Warnsignale vor dem Ingangsetzen vorhanden und haben die Beschäftigten genug Zeit, sich den Gefahren zu entziehen bzw. das Ingangsetzen zu verhindern?
       
2.2 Ist das Ingangsetzen des Arbeitsmittels          
 
  • nur durch absichtliche Betätigung einer hierfür vorgesehenen Befehlseinrichtung möglich?
       
 
  • auch beim Wiederingangsetzen nach jedem Stillstand?
       
 
  • auch nach wesentlichen Änderungen des Betriebszustandes?
       
2.3 Sind Befehlseinrichtungen zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels vorhanden?        
 
  • an allen Arbeitsplätzen?
       
 
  • Ist der Abschaltbefehl dem Einschaltbefehl übergeordnet?
       
 
  • Ist nach dem Stillsetzen die Antriebsenergie unterbrochen?
       
2.4 Ist mindestens eine Not-Befehlseinrichtung vorhanden?        
  Sind deren Stellteile schnell, leicht und gefahrlos zu erreichen und auffällig gekennzeichnet?        
2.5.1 Sind Schutzvorrichtungen gegen herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände vorhanden?        
2.5.2 Sind Vorrichtungen zum Zurückhalten oder Ableiten von ausströmenden Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten oder Stäuben vorhanden?        
2.6 Sind Arbeitsmittel und ihre Teile durch Befestigungen ausreichend gegen unbeabsichtigte Positions- und Lageänderungen stabilisiert?        
2.7 Sind Schutzeinrichtungen bei Splitter- oder Bruchgefahr vorhanden?        
2.8 Sind Schutzeinrichtungen vorhanden, die den unbeabsichtigten Zugang zum Gefahrenbereich von beweglichenTeilen verhindern bzw. die beweglichen Teile vor dem Erreichen des Gefahrenbereiches stillsetzen?        
 
  • Sind diese stabil gebaut?
       
 
  • Werden keine zusätzlichen Gefährdungen verursacht?
       
 
  • Können sie nicht einfach umgangen oder unwirksam gemacht werden?
       
 
  • Haben sie ausreichenden Abstand zum Gefahrenbereich?
       
 
  • Wird die Beobachtung des Arbeitszyklus nicht mehr als notwendig erschwert?
       
 
  • Kann der Einbau oder Austausch von Teilen sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten möglichst ohne Demontage der Schutzeinrichtungen durchgeführt werden?
       
2.9 Sind Arbeits-, Instandhaltungs- und Wartungsbereiche ausreichend beleuchtet?        
2.10 Sind Schutzeinrichtungen gegen das Berühren sehr heißer oder sehr kalter Teile vorhanden?        
2.11 Sind Warnvorrichtungen und Kontrollanzeigen leicht wahrnehmbar und unmissverständlich?        
2.12 Können Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sicher durchgeführt werden?          
 
  • Bei Stillstand des Arbeitsmittels oder außerhalb des Gefahrenbereichs?
       
 
  • Sind Sicherungen gegen Herabfallen/Absenken vorhanden?
       
 
  • Sind entsprechende Gefahrenhinweise vorhanden?
       
2.13 Sind deutliche erkennbare Vorrichtungen zur Trennung von jeder Energiequelle vorhanden?        
 
  • Besteht beim Wiederingangsetzen keine Gefahr?
       
 
  • Sind diese Vorrichtungen gegen unbefugtes oder irrtümliches Einschalten gesichert?
       
2.14 Sind die erforderlichen Kennzeichnungen (z. B. Hersteller, technische Daten)        
  und Gefahrenhinweise vorhanden?        
2.15 Besteht für Produktions-, Einstellungs-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten ein sicherer Zugang und gefahrloser Aufenthalt zu/an den dafür notwendigen Stellen?        
2.16 Ist das Arbeitsmittel ausgelegt gegen Gefahren durch          
 
  • Brand oder Erhitzung?
       
 
  • Freisetzung von Gefahrstoffen (Gas, Staub, Flüssigkeiten, Dampf oder anderen Stoffen)?
       
2.17 Werden Explosionsgefahren vermieden?        
2.18 Ist der Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren elektrischer Teile gewährleistet?        
2.19 Ist das Arbeitsmittel gegen Gefährdungen aus verwendeten nichtelektrischen Energien (Hydraulik, Pneumatik usw.)geschützt?        

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