Unter dem Sichern gegen Wiedereinschalten versteht man Handlungen zum wirksamen Verhindern eines irrtümlichen Einschaltens einer elektrischen Anlage an der im spannungsfreien Zustand gearbeitet wird oder gearbeitet werden soll. Mit dieser Maßnahme sollen Unfälle verhütet werden, die dadurch entstehen, dass eine Anlage bzw. ein Betriebsmittel, an der/dem gearbeitet wird, durch irrtümliches Wiedereinschalten plötzlich unter Spannung steht. Grundsätzlich müssen alle Betätigungs- und Trennvorrichtungen, z. B. Leitungsschutzschalter, Steuerorgane, Schaltknöpfe, Schalter, Trennstücke, Sicherungen, mit denen die Spannungsfreiheit hergestellt wurde, gegen Wiedereinschalten gesichert werden.

Die Art der Sicherung hängt u. a. von der jeweiligen Anlage und den Zutritts- bzw. Zugriffsmöglichkeiten für Laien oder Unbefugte ab. Möglichkeiten zur Sicherung gegen Wiedereinschalten sind:

  • Abschließen der Betätigungs- und Trennvorrichtungen mit einem Vorhängeschloss (Sperrschloss);
  • Einsatz abschließbarer Sperrelemente;
  • Abschließen des Schaltschranks oder des Sicherungskastens;
  • Aufsetzen einer Schutzabdeckung für Leitungsschutzschalter;
  • Einsetzen von Einsätzen mit Warnaufdruck z. B. für Diazed- und Neozedsicherungen;
  • Einschrauben bzw. Einsetzen von Sperrstöpseln oder NH-Blindelementen, die isoliert und nur mit einem Spezialsteckschlüssel zu entfernen sind;
  • Anbringen eines Schaltverbotsschildes (z. B. mit Angabe des Ortes der Arbeiten, des Datums und der befugten Person zur Aufhebung der Sicherung) (s. Abb. 1);
  • Setzen einer virtuellen Schaltsperre (durch Softwarekonfiguration) in ferngesteuerten Hochspannungsanlagen;
  • Zuverlässiges Übertragen der Stellungsanzeige zur Fernsteuerstelle (Leitwarte) durch sichere Übertragungswege.

Abb. 1: Schaltverbotsschild

Herausgenommene Leitungsschutzschalter oder Sicherungseinsätze zum Abtrennen der Leitungen sind sicher zu verwahren. Für Betätigungsvorrichtungen (z. B. Schalter), die mit einem hydraulischen, pneumatischen, elektrischen oder mechanischen Kraftantrieb funktionieren, sind vorhandene Einrichtungen zur Unterbrechung der Antriebskraft (Absperren der Druckluft, Entlüften bzw. Ablassen der Rohrleitungen, Entkuppeln, Unterbrechen des Steuerstromes usw.) zu benutzen.

 
Wichtig

Anbringen von Verbotsschildern

Verbotsschilder dürfen nicht an aktive Teile der elektrischen Anlage gehängt werden. Sie müssen außerdem so befestigt werden, dass sie sich nicht lockern und herunterfallen können. Ist eine Gefahr durch eine Berührung von Teilen, die unter Spannung stehen, gegeben, müssen Schild und Aufhängevorrichtung aus Isolierstoff bestehen.

Für das Sichern gegen Wiedereinschalten gibt es viele ausgereifte und erprobte technische Lösungen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und dem damit verbundenen Festlegen der Schutzmaßnahmen sind die geeigneten Lösungen zu planen und vor Beginn der Arbeiten bereit zu stellen. Insbesondere bei ferngesteuerten, elektrischen Anlagen, bei denen die Sicherung gegen Wiedereinschalten durch programmierte (virtuelle) Sperren erfolgt, muss an auffälliger Stelle eine Anweisung ausgehängt werden, auf der benannt ist, auf wessen Anweisung bzw. mit wessen Zustimmung Schalthandlungen durchgeführt werden dürfen. Diese eingeschränkten Befugnisse für Schalthandlungen können dem Personal z. B. in Form einer Betriebsanweisung bekannt gegeben werden.

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