Im Vorfeld der Ermittlung gewerkübergreifender Gefährdungen, der räumlichen und zeitlichen Zuordnung der Arbeiten und der Dokumentation der festgelegten Schutzmaßnahmen sollte der Koordinator auch bei der Planung der Baustelleneinrichtung mitwirken.

Eine gute "Planung der Baustelleneinrichtung (BE-Planung) umfasst die Auswahl und technische Auslegung sowie die räumliche und zeitliche Anordnung der Elemente. Ziel ist die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitskräfte, Geräte, Maschinen, Lagerflächen, Verkehrsflächen und des Materials am richtigen Ort, zur richtigen Zeit sowie in der richtigen Menge und Qualität. Dabei sind auch Kriterien von Wirtschaftlichkeit, Machbarkeit, Arbeitsschutz, Umweltschutz und Wetterunabhängigkeit zu beachten."[1]

Der SiGePlan enthält dementsprechend Angaben zur Baustellenorganisation und für die gemeinsame Nutzung von Elementen der Baustelleneinrichtung. Diese können sich insbesondere beziehen auf:

  • Vorgaben des Bauherren zur sicheren Baustelleneinrichtung (einschließlich Gebäude, Container, Bauwagen und Magazine),
  • Notfallorganisation (Brandschutz, Erste Hilfe),
  • Verkehrswege auf der Baustelle (Baustellenlogistik, Fahrzeug- und Personenverkehr),
  • Anschlüsse und Verteilungen (z. B. Strom, Wasser, Gas),
  • Arbeitsmittel, durch deren Einsatz Beschäftigte mehrerer Unternehmen gefährdet werden können (z. B. Krane).

Hinweise zum jeweiligen Stand der Technik bzw. zu den Rechtsgrundlagen liefern hierzu u. a. auch die Arbeitsstättenregeln (z. B. ASR A1.8 "Verkehrswege", ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen", ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan", ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung", ASR A3.5 "Raumtemperatur", ASR A3.6 "Lüftung", ASR A4.1 "Sanitärräume", ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume", ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe", ASR A4.4 "Unterkünfte"). Diese enthalten jeweils ein Kapitel mit abweichenden/ergänzenden Anforderungen für Baustellen.

Ein besonderer Fall sind Straßenbaustellen, bei denen auch ein SiGePlan erforderlich ist. Hier bildet die ASR A5.2 "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen" eine wesentliche Rechtsgrundlage.

[1] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Die Baustelleneinrichtung sicher und wirtschaftlich planen, August 2020.

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