In Lägern gibt es üblicherweise Wege für Personen sowie für Flurförderzeuge. Bei der Planung eines neuen Lagers sollte darauf geachtet werden, dass diese Wege voneinander getrennt sind, sodass es hier zu keinen Konflikten kommt. Auch sollten Kreuzungen von Fahrwegen, z. B. von Wareneingang und -ausgang, im Sinne der Unfallverhütung tunlichst vermieden werden.

Verkehrswege für Fußgänger zwischen Lagereinrichtungen und -geräten müssen eine Breite von mind. 1,25 m besitzen. In Nebengängen zwischen Regalen, die ausschließlich von Hand be- und entladen werden, reicht eine Breite von 0,75 m.

Bei der Bestimmung der Verkehrswegbreite für Fahrzeuge ist zunächst einmal die Breite des Fahrzeugs ausschlaggebend. Hinzu kommt noch ein beidseitiger Sicherheitsabstand von 0,5 m.

An Einmündungen oder Abzweigungen, die oftmals unübersichtlich sind, kann das Anbringen eines Panoramaspiegels (Abb. 7) die Sicherheit erheblich erhöhen.

Abb. 7: Einsatz eines Panoramaspiegels

Um Verkehrswege von Personen und Flurförderzeugen zu trennen oder Verkehrswege von Arbeits- oder Lagerflächen deutlich zu unterscheiden, empfiehlt sich eine Kennzeichnung, z. B. durch eine dauerhafte Farbmarkierung. Eine auf dem Boden angebrachte Markierung sollte mindestens 5 cm breit sein. Die Farbe sollte sich gut vom Boden abheben; üblicherweise werden weiße oder gelbe Streifen verwendet. Der Einsatz von Nagelreihen (mind. 3 Nägel pro Meter) ist möglich, wird jedoch selten gewählt. Bei größeren Gefährdungen können Geländer oder Leitplanken den Schutz vor Flurförderzeugen erheblich erhöhen.

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