Das Be- oder Entladen auf bzw. von erhöhten Ebenen (Emporen) mittels Flurförderzeug ist kritisch zu sehen. Die Empore verfügt über ein Geländer, an den Stellen zum Be- und Entladen befinden sich meistens Tore oder Übergabestellen. Der Nachteil bei Toren oder herausnehmbaren Steckgeländern ist jedoch, dass diese oftmals aus Bequemlichkeit offengelassen (oder blockiert) werden, sodass hier eine akute Absturzgefahr besteht. Schleusengeländer (Abb. 6) können hier von Vorteil sein, da bei den meisten Ausführungen immer eine Absturzsicherung gegeben ist. Sofern sehr hohe Waren transportiert werden, sollte vor der Anschaffung eines Schleusengeländers geprüft werden, ob es in der Praxis überhaupt eingesetzt werden kann, da viele Ausführungen lediglich eine begrenzte Warenhöhe zulassen.

Abb. 6: Schleusengeländer

Ketten dürfen an den Be- und Entladestellen als Absturzsicherung verwendet werden, sofern sich hinter der Kette ein Abstellplatz befindet. Der Abstellplatz (zwischen Kette und Absturzstelle) muss mindestens 0,8 m tief sein.

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