Der Personenschutz in Schmalgängen kann auch durch Laserscanner, die an den Flurförderzeugen angebracht sind, erreicht werden. Durch die Laserscanner wird ein bestimmter Bereich in Fahrtrichtung überwacht. Erkennt der Laser eine Person, muss der Fahrer zumindest durch einen optischen und akustischen Alarm darauf aufmerksam gemacht werden. Wesentlich besser und bei neueren Fahrzeugen üblich ist ein automatisches Abbremsen bis zum Stillstand. Ein erneutes Anfahren des Flurförderzeugs ist selbstverständlich erst dann möglich, wenn sich keine Person mehr im Erfassungsbereich des Lasers befindet. Da ein derartiges System das Ende einer Sackgasse als Hindernis (gleichzusetzen mit einem Fußgänger) deuten und somit abbremsen würde, muss der Fahrer das Personenschutzsystem mithilfe eines besonderen Stellteils in Totmannschaltung überbrücken können. Bevor er dies tut, muss er sich davon überzeugen, dass sich zwischen Flurförderzeug und Gangende keine Personen aufhalten. Beim Drücken des Stellteils darf das Regalflurförderzeug maximal mit Kriechgeschwindigkeit (≤ 2,5 km/h) fahren können.

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