Sofern eine Kommissionierung durch Fußgänger und Flurförderzeuge notwendig ist, kann dies entweder zeitversetzt oder nach dem Prinzip des ersten Zugriffs erfolgen. Üblicherweise wird der Zugang bzw. die Zufahrt durch ein Lichtschrankensystemen überwacht. Dieses System kann zwischen den beiden Betriebsarten "Fußgängerberechtigung" und "Betrieb mit Flurförderzeugen" umgeschaltet werden. Ein Umschalten darf verständlicherweise nur dann erfolgen, wenn sich weder Flurförderzeuge noch Fußgänger im Schmalgang befinden. Die jeweilige Betriebsart muss an sämtlichen Zugängen bzw. Zufahrten zu den Schmalgängen angezeigt werden. Üblicherweise erfolgt dies durch rote Signalleuchten oder Ampel-ähnliche Anlagen. Von einer Anzeige der aktuellen Betriebsart kann lediglich abgesehen werden, wenn sich immer nur ein Objekt im Schmalgang befinden darf und Alarm ausgelöst wird, sobald sich ein zweites Objekt in den Schmalgang hineinbewegt.

Wählt man ein System mit zeitversetzter Regalbedienung, so darf das Umschalten ausschließlich durch eine Aufsichtsperson mittels Schlüsselschalter erfolgen. Vor dem Umschalten muss sich die Aufsichtsperson davon überzeugen, dass sich weder Fußgänger noch Stapler im Schmalgang aufhalten. Diese Art der Regelung stellt an die Aufsichtsperson hohe Ansprüche bezüglich der Anwesenheit und Aufsichtspflicht.

Bei einem System, das nach dem Prinzip des ersten Zugriffs funktioniert, erfolgt das Umschalten automatisch. Hier muss das System jedoch zwischen Fußgänger und Flurförderzeug unterscheiden können.

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