• Auto schnee- und eisfrei halten (Dach, Scheiben, Motorhaube, Licht und Blinker).
  • Anschnallpflicht beachten.
  • Interne Richtlinien des aktuellen Kfz-Vertrags beachten.
  • Der Nutzer des Firmenfahrzeugs ist verpflichtet, das Fahrzeug vor und nach der Dienstfahrt auf etwaige Sicherheitsmängel zu überprüfen und diese abzustellen oder zu melden.
  • Auf Winterbereifung von Oktober bis Ostern achten.
  • Zu beachten ist eine ergonomisch korrekte Sitzposition (z. B. Sitzhöhe, Rückenlehne, Kopfstützenhöhe, Abstand zum Lenkrad und zu den Pedalen).
  • Den Witterungsverhältnissen angepasst fahren.
  • Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, je nach persönlicher Disposition, Pausenzeiten einzuhalten (z. B. alle 2 bis max. 3 Stunden eine Viertelstunde Pause).
  • Sicherheitshinweise an den Tankstellen beachten. Verwenden Sie beim Tanken die Einwegschutzhandschuhe! Atmen Sie die Dämpfe nicht ein!
  • Ladung immer formschlüssig im Kofferraum transportieren, Trennnetz verwenden.
  • Das Telefonieren während der Fahrt im Fahrzeug ist ausschließlich mit der Freisprecheinrichtung mit Bluetooth-Verbindung erlaubt! Das damit verbundene Restrisiko v. a. bei konfliktbelasteten oder emotionalen Gesprächen ist zu beachten, schriftliche Notizen können keine gemacht werden. Besser ist es immer, bei Telefonaten den nächstmöglichen Parkplatz anzufahren.
  • Des Weiteren kein Headset (Kopfhörer) während der Fahrt tragen!

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