Pyrophore (bisher: selbstentzündliche) Stoffe sind Stoffe, die sich ohne äußere Flammeneinwirkung bzw. Wärmezufuhr erhitzen und schließlich selbst entzünden. Die Gefahr der Selbstentzündung entsteht unter bestimmten Umgebungsbedingungen durch eine
- physikalische (Anlagerung von Sauerstoff an der Oberfläche, z. B. von Metallpulver),
- chemische (stoffliche Veränderung bzw. Bildung neuer Stoffe),
- biologische (Einwirken von Bakterien oder Pilzen z. B. Gärung)
Reaktion mit Luft und/oder Wasser, die innerhalb von Sekunden erfolgen kann oder erst nach einigen Monaten.
Pyrophore Flüssigkeiten oder Feststoffe entzünden sich schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten selbst. Als selbsterhitzungsfähig bezeichnet man Stoffe bzw. Gemische, die sich nur in großen Mengen und nach längerer Zeit (Stunden oder Tage) entzünden.
Es gelten folgende Regelungen:
- Gefahrstoffverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"
- DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln"
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