Schweißer bzw. Universalschweißer (Österreich) bilden eine spezialisierte Berufsgruppe im Rahmen der Metallverarbeitung. Sie verbinden Konstruktions- bzw. Maschinenelemente unter Anwendung von Wärme und/oder Druck zu fest gefügten Gebilden wie z. B. Tragkonstruktionen im Maschinenbau (Krane, Fahrzeugrahmen) und im Bauwesen (Transport- und Lagerbehälter). Dabei wird mit oder ohne Schweißzuschlagwerkstoffe (Schweißdraht, Schweißelektrode) gearbeitet. Für die zu verbindenden Werkstoffe in Form von verschiedenen Metallen (z. B. Stahl, Aluminium, Messing, Edelstahl) aber auch bezüglich bestimmter Kunststoffsorten (z. B. Thermoplaste) sind unterschiedliche Schweißverfahren verfügbar. Schließlich kann von Hand (Handschweißgeräte) und automatisch mittels Schweißautomaten gefügt werden. Prinzipiell wird zwischen Press- und Schmelzschweißen unterschieden. Beim Pressschweißen wird die Schweißverbindung durch die Kraft, beim Schmelzschweißen durch thermische Energie erzeugt. Historisch betrachtet ist das Schmelzschweißen bereits seit vorchristlicher Zeit als das Feuerschweißen zur Verbindung von Eisenstücken bekannt.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
- Strahlenschutzverordnung (StrSchV)
- Röntgenverordnung (RöV)
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
- ASR A1.5 "Fußböden"
- ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
- ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"
- ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung"
- ASR A3.5 "Raumtemperaturen"
- ASR A3.6 "Lüftung"
- ASR A3.7 "Lärm"
- Maschinenverordnung (9. ProdSV)
- Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen"
- TRBS 2121 "Gefährdungen von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen"
- TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten"
- TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
- TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
- TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"
- TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
- TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung"
- TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
- TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
- TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"
- TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
- TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen"
- TRGS 600 "Substitution"
- TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
- TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
- TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
- TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe"
- TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm
- TRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen
- DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- DGUV-V 11 "Laserstrahlung"
- DGUV-V 15 "Elektromagnetische Felder"
- DGUV-V 38 "Baustellenverordnung"
- DGUV-V 40 "Taucherarbeiten"
- DGUV-V 52 "Krane"
- DGUV-V 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte"
- DGUV-V 68 "Flurförderzeuge"
- DGUV-V 70 "Fahrzeuge"
- DGUV-V 79 "Verwendung von Flüssiggas"
- DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
- DGUV-R 101-002 "Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten"
- DGUV-R 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr"
- DGUV-R 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte"
- DGUV-R 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen"
- DGUV-R 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"
- DGUV-R 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung"
- DGUV-R 109-012 "Odorierung von Sauerstoff zum Schweißen und Schneiden"
- DGUV-R 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen"
- DGUV-R 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung"
- DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
- DGUV-R 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"
- DGUV-R 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"
- DGUV-R 112-193 "Benutzung von Kopfschutz"
- DGUV-R 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"
- DGUV-R 112-195 "Benutzung von...
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