Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Gasschweißen[2]
1.1 Umgang mit Gasflaschen, Druckminderern und Gasschläuchen Unfallbedingte Verletzungen durch Brände und Explosionen bei nicht vorschriftsmäßiger Handhabung der Gasflaschen

BetrSichV

ChemG

ChemVerbotsV

ProdSG

GefStoffV

LastenhandhabV

GGVSEB

ArbStättV

ASR A1.3

ArbMedVV

TRGS 720

TRGS 721

TRGS 722

TRGS 800

DGUV-V 79

DGUV-R 112-195

DGUV-I 209-011

DGUV-I 210-001

DGUV-I 210-002

DVS 0211

DVS 0221

Technische Maßnahmen:

  • Einbau von Sicherheitseinrichtungen in Acetylenflaschen mit Flammensperre, Gasrücktrittsicherung und Nachströmsperre
  • Kennzeichnung der Druckminderer in Abhängigkeit der Gasart
  • Einbau selbsttätig wirkender Schlauchbruchsicherungen in Sauerstoffschläuche
  • Schutz der Schläuche beim Verlegen gegen mechanisch bedingte Schäden (Vermeiden scharfer Kanten, druckfeste Überdeckung auf Verkehrswegen)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Lagerung von Brenngas- und Sauerstoffflaschen außerhalb von engen Räumen im Freien bzw. in separaten, gut belüfteten Lagerräumen
  • bei Beförderung und Lagerung von Gasflaschen Aufsetzen und Befestigen von Ventilschutzeinrichtungen (z. B. Schutzkappen)
  • sicherer Anschluss der Gasschläuche
  • bei längeren Arbeitsunterbrechungen Brenner und Schlauchleitung aus engen Räumen entfernen oder von Entnahmestellen trennen; Ventile von Druckgasflaschen und Gasentnahmestellen schließen
  • Prüfen aller Schraubverbindungen auf sicheren Sitz
  • Aufstellung aller Druckgasflaschen nur außerhalb des Bereichs erhöhten Drucks und fern von Wärmequellen
  • Sicherung der grundsätzlich aufrecht stehenden Flaschen gegen Umfallen
  • Gasflaschen nicht werfen bzw. liegend rollen
  • Reparaturen an Druckminderern und Manometern nur von autorisiertem Fachpersonal
  • Vermeidung von Quetschungen der Schläuche durch richtige Platzierung
  • rechtzeitiger Austausch schadhafter Schläuche
  • ausreichendes Spülen neuer Schläuche mit Inertgasen[3] bzw. mit den entsprechenden Betriebsgasen vor Zünden des Brenners

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Schutzhandschuhen
  • Anforderungen an Fahrzeug, Kennzeichnung, mitzuführende Dokumente und Personal bei der Beförderung von Gasflaschen gemäß GGVSEB
1.2 Schweißtechnische Arbeiten[4]

Gefährdung der Gesundheit beim Schweißen, Schneiden bzw. Erwärmen von verzinkten, verbleiten oder mit bleihaltigen Anstrichstoffen versehenen Gegenständen durch Brände und Explosionen in Bereichen mit brennbaren Stoffen, Gasen und Flüssigkeiten;

Atemwegbelastung infolge nitroser Gase (Stickstoff-Sauerstoff-Verbindungen bzw. Stickoxide), Zink- und Bleirauche (Zinkfieber[5] und Bleivergiftungen),

Anzeichen von Hustenreiz, Atemnot und Brustschmerzen

Augenentzündungen infolge ultravioletter Strahlung und Austrocknen der Augenoberfläche durch infrarote Strahlung.

Besondere Gefahren für Sicherheit und Gesundheit beim Schweißen und Schneiden mit hoher Lärmbelastung sowie in engen Räumen (z. B. Tanks, Behälter) mit extremen Arbeitshaltungen.

BetrSichV

ChemG

ChemVerbotsV

ProdSG

GefStoffV

LärmVibrationsArbSchV

ArbStättV

ASR A1.3

ArbMedVV

TRGS 528

TRGS 600

TRGS 720

TRGS 721

TRGS 722

TRGS 800

DGUV-R 100-500

DGUV-R 112-189

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-193

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-R 113-001

DGUV-I 209-011

DGUV-I 209-047

DGUV-I 209-077

DGUV Empfehlung "Lärm"

DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können"

DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (Eignungsbeurteilung)"

DGUV Empfehlungen "Atemschutzgeräte (Vorsorge)", "Atemschutzgeräte (Eignung)"

DGUV Empfehlung "Schweißen und Trennen von Metallen"

DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen"

DGUV-I 250-010

VDI/DVS 6005

Substitution:

  • Ersatz schweißtechnischer Arbeiten durch emissionsfreie Verfahren wie Clinchen, Pressen, Nieten[6]
  • automatisiertes Schweißen in geschlossenen Systemen (z. B. in Schweißkabinen)

Technische Maßnahmen:

  • Abdichten von Öffnungen zu benachbarten Bereichen
  • Bereitstellen geeigneter Feuerlöscheinrichtungen
  • Prüfung der Substitution durch gefahrstoffarme Verfahren und Zusatzwerkstoffe
  • örtliche, brennerintegrierte Absaugung von Schweißrauchen, Schutzschildabsaugung, Schweißtische mit Unter-, Rückwandabsaugung
  • gute Be- und Entlüftung des Raums
  • Einsatz lärmarmer Schweißgeräte
  • schallabsorbierende Auskleidung von Wänden
  • Aufstellen von Abschirm- bzw. Trennwänden
  • Einsatz von Odoriermitteln[7] zur Feststellung eines Sauerstoffüberschusses

Organisatorische Maßnahmen:

  • Einholen einer Schweißerlaubnis zum Schweißen in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr vom Auftraggeber und Fixierung erforderlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer Brandentstehung und -ausbreitung sowie zur Vermeidung einer Explosionsgefahr bzw. Erstellen einer Betriebsanweisung gemäß Kap. 26, Abschn. 3.8.3 DGUV-R 100-500,
  • Entfernen brennbarer Stoffe und Gegenstän...

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