• Begehung von Unternehmen und Ermittlung potenzieller Ursachen für arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen,
  • Auswertung der Begehung in einer Arbeitsschutzausschusssitzung,
  • Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen, insbesondere hinsichtlich Prüfen, Kennzeichnen, Füllen, Lagern, Transportieren und Betreiben von Druckgasflaschen, bezüglich der Dichtheit der Schlauchleitungen und Anschlussstellen,
  • Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV,
  • Beratung zur jeweils geeigneten Lüftung an Schweißer-Arbeitsplätzen nach DGUV-I 209-077 (optimal: Zuluft über Boden-, Abluft über Deckenbereich),
  • Beratung bei der Auswahl der notwendigen Arbeits- und Schutzkleidung, des Atemschutzes, des Augen- und Gehörschutzes,
  • Hinweise auf Gefahren beim Arbeiten in engen Räumen sowie bezüglich der einzuleitenden Schutzmaßnahmen,
  • Beratung zu erforderlichen Maßnahmen des Explosions- und Brandschutzes, der in Verbindung damit zu erteilenden Schweißerlaubnis bzw. auszuarbeitender Betriebsanweisungen und Arbeitsunterweisungen (DGUV-R 100-500 Kap. 2.26 Abschn. 3.8), zu Dokumentation und Prüfpflichten,
  • Beratung hinsichtlich des betriebssicheren Zustands, einwandfreie Errichtung und sichere Benutzung von Schweißeinrichtungen aus Sicht der Elektrosicherheit gemeinsam mit der zuständigen Elektrofachkraft,
  • Mitwirkung bei Schulung der Beschäftigten hinsichtlich ihres sicherheitsgerechten Verhaltens insbesondere im Hinblick auf ausreichende Isolation des Lichtbogenschweißers unter Einbeziehung einer wirksamen Schutzkleidung (trockenes Schuhwerk mit Gummi- oder Kunststoffsohle, Schweißer-Schutzhandschuhe aus Leder),
  • Einwirkung auf Einhaltung der Prüffristen für nicht ortsfeste Einrichtungen der Lichtbogentechnik, vierteljährlich: Sichtprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand, Funktionsprüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen, Prüfung der Schutzmaßnahmen, jährlich: Sichtprüfung der geöffneten Steckverbindungen, Isolationsprüfung von Eingangs- und Ausgangsstromkreis,
  • Einwirkung auf Kennzeichnung für Schweißstromquellen zum Lichtbogenschweißen unter erhöhter elektrischer Gefährdung sowie hinsichtlich Kennzeichnung von Schweißarbeitsplätzen überhaupt,
  • Mitwirkung bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen.

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