Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob bei Tätigkeiten, die den Einsatz von Schutzhandschuhen erforderlich machen, die PSA richtig ausgewählt und benutzt wird.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1)

Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Restgefährdung durch Einwirkung auf die Hände ermittelt?

  • mechanische Einwirkung
  • thermische Einwirkung
  • chemische Einwirkung
  • Einwirkung durch Mikroorganismen
  • Einwirkung ionisierender Strahlen
  • Einwirkung durch Elektrizität
  • Kontamination mit radioaktiven Stoffen
Hinweis: Es kann sich dabei um einzelne oder kombinierte Einwirkungen handeln. Hersteller von Schutzhandschuhen beraten darüber, welche Schutzhandschuhe im konkreten Anwendungsfall geeignet sind.
   
2)

Bestehen grundsätzlich Risiken für den Träger durch den Schutzhandschuh?

  • Belastung durch Behinderung bei der Arbeit (unzulänglicher Tragekomfort)
  • Gesundheits- und Unfallrisiken (schlechte Hautverträglichkeit, mangelnde Hygiene, Erfasstwerden durch Teile)
Hinweis: In solchen Fällen sind Ersatzbeschaffungen geeigneter Schutzhandschuhe bzw. andere Schutzmaßnahmen zu wählen.
   
3) Stehen den Beschäftigten Schutzhandschuhe in für sie passenden Größen zur Verfügung?    
4) Wird die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" berücksichtigt?    
5) Werden Schutzhandschuhe von den Beschäftigten bestimmungsgemäß benutzt?    
6)

Werden Schutzhandschuhe so eingesetzt, dass sie keinen Einflüssen ausgesetzt sind, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können?

Hinweis: Beispielsweise dürfen Lederhandschuhe gegen mechanische Gefährdungen nicht zusätzlich als Schutzmaßnahme gegenüber Chemikalieneinwirkung eingesetzt werden.
   
7) Werden Schutzhandschuhe vom Benutzer vor der Benutzung auf erkennbare Beschädigungen geprüft?    
8)

Werden insbesondere Chemikalienschutzhandschuhe nur nach Angaben des Herstellers eingesetzt?

Hinweis: Einsatzdauer bzw. Wiederverwendbarkeit
   
9) Werden verunreinigte Schutzhandschuhe, von denen eine Gefahr ausgehen kann, sachgerecht entsorgt?    
10)

Hat der Vorgesetzte eine Betriebsanweisung für den sicheren Einsatz der Schutzhandschuhe erstellt?

Hinweis: Es handelt sich nicht um die Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Diese spezielle Betriebsanweisung behandelt die Themen:

  • Ausführung
  • Einsatzmöglichkeiten
  • Tragedauer
  • Hinweise für das An- und Ablegen der Handschuhe
  • Prüfung vor Gebrauch
  • passender Sitz
  • Verwendung (möglicher Gebrauch)
  • Gebrauchseinschränkungen
  • Lagerung
  • Pflege und Reinigung
  • Warnungen vor möglichen Problemen
   
11) Werden die Beschäftigten vor Beginn der Beschäftigung mit Schutzhandschuhen und danach mindestens einmal jährlich auf Grundlage der Betriebsanweisung und über den praktischen Einsatz unterwiesen?    
12)

Werden Schutzhandschuhe in regelmäßigen Zeitabständen und gemäß den betrieblichen Verhältnissen auf ihre Gebrauchstauglichkeit geprüft?

Hinweis: Schutzhandschuhe, die ihre notwendige Schutzwirkung nicht mehr erbringen, dürfen nicht mehr benutzt werden.
   
13) Werden Schutzhandschuhe so gelagert, dass ihre Schutzwirkung nicht beeinträchtigt werden kann?    

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