Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Überwachung und Prüfung von Feuerstätten und Lüftungsanlagen
1.1 Tätigkeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen

Absturzgefahr beim Kehren und Reinigen von Schornsteinen durch

  • mangelhafte Sicherungsmaßnahmen
  • unzureichende Standflächen

BetrSichV

SchfG

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.8

ASR A2.1

ASR A2.3

LasthandhabV

BaustellV

PSA-BV

KÜO

ArbMedVV

DGUV-V 38

DGUV-R 101-021

DGUV-I 201-014

DGUV-I 201-023

DGUV-I 201-036

DGUV-I 205-002

DGUV-I 240-014

DGUV-I 240-410

DGUV-I 240-460

DIN EN 360

Technische Maßnahmen:

  • Prüfen des Einsatzes absturzsicherer Arbeitsmittel vor Leitereinsatz (z. B. Klein- und Fahrgerüste, Hubarbeitsbühnen)
  • Absperrung von Öffnungen, Kanten
  • Seitenschutz, Geländer
  • bei Dachneigung > 20° Laufstege, Trittflächen, Einzeltritte oder fest installierte Leitern nach DIN 12951 verwenden
  • Mindestbreite der Laufstege und Trittflächen ≥ 25 cm
  • Öffnungen zwischen Laufstegen ≤ 5 cm
  • Trittflächen unter Durchsteigöffnungen ≥ 25 x 40 cm
  • Verkehrswege aus korrosionsbeständigem Metall
  • Gewährleistung sicherer Stand- und Laufflächen, insbesondere auf Dächern (Dachlattung, Auflegeleiter mittig in Dachhaken, Dimensionierung von Gerüstbohlen)
  • Festlegen geeigneter Anschlagpunkte für Anseilschutz
  • an Standflächen > 60° bzw. bei Absturzhöhen > 2 m einseitiger Geländerholm von 1,10 m Höhe in seitlichem Abstand von 0,15 m zur Fläche
  • Einbau einer Rußschutztür, integriert in die Reinigungsöffnung des Schornsteinsystems[2]

Organisatorische Maßnahmen:

  • Prüfung der Güte von Stand- und Laufflächen
  • Einsatz unbeschädigter Leitern
  • Beratung zu emissionsarmer Technologie des Heizens von Kaminen (kleine trockene Holzstücke immer in kleinen Mengen)[3]
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 1.4
  • Eignungsuntersuchung nach G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Anseilschutz mit geeigneten Anschlageinrichtungen zum Auffangen der Kräfte eines Absturzes (z. B. Sicherheitsdachhaken)
  • Tragen von Sicherheitsschuhen, Schutzhandschuhen und Schutzhelm
1.2 Feuerstättenschau

Gefährdung von Personen und Sachwerten durch die Entstehung und Ausbreitung von Bränden infolge

  • defekter Feuerstätten, Verbindungsstücke,
  • von Schäden an Schornsteinen bzw. Abgasanlagen
Gesundheitsgefährdung durch überhöhte Emission von Staub, CO und PAK bei unsachgemäßer Feuerung von Kaminen[4]

BetrSichV

SchfG

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.8

ASR A2.3

LasthandhabV

BaustellV

PSA-BV

KÜO

MFeuV

ArbMedVV

DGUV-R 101-021

DGUV-I 240-238

Technische Maßnahmen:

  • Reinigung der Abgase bei Feuerung der Kamine mit Brennholz durch angepasste Filter (z. B. katalytische Filter, Glaswollfilter)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Durchführung der Überprüfung von Feuerstätten und Schornsteinen einschließlich Abgasanlagen vom Bezirksschornsteinfeger alle 3 Jahre
  • Erstellen eines Mängelberichts und Festlegung von Fristen zur Mängelbeseitigung
  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen wie

    • Leiter zum Bodenraum/Dachfensterausstieg
    • Zuwegungen auf Dachboden
    • Ableitung entsprechender Maßnahmen
  • richtiges Feuern von Kaminen mit kleinen Stücken trockenen Brennholzes
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 23

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Schutzhandschuhen und Sicherheitsschuhen, ggf. Schutzkleidung
2 Straßenverkehr bei Fahrten zum Kunden
2.1 Einsatz von Fahrzeugen

Gefährdung von Mensch und Sachwert durch Verkehrsunfälle

Prellungen, Knochenbrüche durch Stolpern, Rutschen, Stürzen beim Be- und Entladen

StVO

StVZO

FeV

DGUV-V 70

DGUV-R 109-008

DGUV-I 240-250

DGUV-I 250-010

VDI 2700

RSA

Technische Maßnahmen:

  • Ladung auf der Ladefläche mit Zurrmitteln o. Ä. so sichern, dass sie nicht kippen, verrutschen oder herabfallen kann

Organisatorische Maßnahmen:

  • Prüffristen gemäß TÜV/DEKRA beachten
  • regelmäßige Wartung der Fahrzeuge
  • Anhänger ordnungsgemäß mit dem Zugfahrzeug verbinden und anschließen
  • Eignungsuntersuchung nach G 25 (ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholen)

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Fahrzeugführer sind mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet, zuverlässig und unterwiesen
  • Kontrolle des Fahrzeugs auf betriebssicheren Zustand
  • Sicherheitsgurt anlegen
  • Tragen von Warnwesten in öffentlichen Verkehrsbereichen
3 Energieeinsparung und Umweltschutz[5]

Umweltbelastung und gleichzeitig ökonomische Verluste durch

  • nicht richtige Einstellung der Heizungsanlage
  • ungenügende Wartung
  • schlecht isolierte Gebäude

SchfG

SchfHwG

BImSchG

EnEV

Technische Maßnahmen:

  • regelmäßige Messung der Abgaswerte und Ableitung von Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt
  • Analyse von Wärmedämmung hinsichtlich Konstruktion, Fenster, Wärmebrücken, Nutzungsverhalten
  • ggf. Einsatz regenerativer Energien

Organisatorische Maßnahmen:

  • Gebäudeenergieberatung zur Abschätzung des derzeitigen Verbrauchs, zu Einsparmöglichkeiten sowie zur Ableitung eines Sanierungskonzeptes
  • Beratung zu Verbesserungen an ...

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