Es ist schwierig, sich im Deutschen mit jemandem über die Sicherheit zu unterhalten. Häufig wird der Begriff der Security mit dem deutschen Wort "Sicherung" übersetzt. Dies ist aber nicht korrekt; es geht auch bei Security um Sicherheit. Während das Wort Sicherheit einen Zustand beschreibt, in dem es zu keinem Schaden für Mensch, Tier, Material etc. kommt und auch ein "Gefühl der Sicherheit" erlebt werden kann,[1] ist die Sicherung ein Vorgang, wie dieser Zustand erreicht werden kann.

Bereits auf der Sachebene kann es beim Begriff "Sicherheit" zu Missverständnissen kommen, denn während ein Gesprächspartner die funktionale Sicherheit einer Maschine im Kopf hat, überlegt vielleicht sein Gegenüber, einen Hackerangriff auf genau diese Maschine zu verüben. Defizite in beiden Bereichen können zu Schäden auf dem Gebiet der Safety (Arbeitsunfall, Sachschaden, Produktionsausfall) als auch auf dem Gebiet der Security (Objektsicherheit im Sinne von Diebstahl von Produktionsdaten, Maschinenstörung vom Produktionsausfall über den Sachschaden bis hin zur Körperverletzung) führen.[2]

Auch ist mit dem Begriff "Sicherheit" nicht immer klar, für wen Sicherheit bestehen soll. Das muss geklärt werden, da sich hier sogar Sicherheits-Zielkonflikte ergeben können, z. B.:.

  • In einem Krankenhaus sollen Patienten bestmöglich, adäquat und schnell versorgt werden können. Für die Mitarbeiter bestehen Schutzziele – v. a. in Zeiten der Pandemie – für die eigene Gesundheit, d. h., es kann auch mal vorkommen, dass eine schnelle Versorgung des Patienten darunter "leidet", dass der Mitarbeiter erst eine Ruhepause benötigt oder erst die nötige Infektionsschutzkleidung anlegen muss.
  • In einer Bank stehen Schutzziele der Objekte (Geld) mit den Schutzzielen der Mitarbeiter (möglichst wenig Gelegenheiten für einen Überfall mit Körperschaden schaffen) im Einklang. Security und Safety finden sich gemeinsam in der Unfallverhütungsvorschrift wieder.[3]
  • Spätestens bei Luftverkehrsunternehmen kommen dann alle Aspekte zusammen: Schutz vor Kidnapping oder Benutzung des Flugzeugs als Waffe zusammen mit dem Schutz der Mitarbeiter und der Passagiere vor Absturz, gebündelt in 3 Zielgruppen: Crew, Passagiere und betroffene Personen in einem möglichen Absturzgebiet.

Das Problem der Begrifflichkeit verschärft sich, wenn die Diskutanten eine unterschiedliche berufliche oder soziale Herkunft haben. Die verantwortlichen Leiter des Werkschutzes, der Anlagensicherheit, der Betriebs- oder Werksfeuerwehr, der Unfallverhütung oder der Gesundheitsförderung werden sich, nachdem sie sich ja im Grundsätzlichen über den Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens einig sind, erst normieren müssen, über welchen Sachverhalt und welche Gefährdungslage gerade eine Lösung gefunden werden muss. Das fängt schon bei der Definition einer "Gefahr" an. Während für den einen "Gefahr" bedeutet, dass es beim Zusammentreffen mit dem Menschen zu einer Gefährdung kommt, versteht der anderer darunter, dass die "Gefahr" eine für ihn nicht hinnehmbare Gefährdung darstellt. Was für den einen eine potenzielle gefährliche Situation darstellt, ist beim anderen ein nicht hinnehmbares faktisch vorhandenes Risiko. Letzteres ist die im Begriffsglossar zu den Ausbildungsunterlagen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit verwendete Definition[4], ersteres wird eher im Katastrophenschutz und in der Security verwendet. Im polizeilichen Umfeld wird die Gefahrenlage aus einem weiteren Blickwinkel gesehen.[5]

Das Ergebnis dieses Kommunikationsprozesses wird sich wiederum in der Sicherheit, d. h. im Security- und/oder Safety-Niveau, widerspiegeln. Es lohnt sich daher, manchmal auf die englischen Begriffe zurückzugreifen, um schneller eine Ebene zwischen den Verantwortlichen herzustellen.

[1] Vgl. hierzu auch die Bedürfnispyramide nach Maslow.
[2] Weber/Lambotte/Döbbeling (2010): Security goes Safety – Wächst zusammen, was zusammengehört? DSD – Der Sicherheitsdienst, 1, 19–21.
[3] DGUV Vorschrift 25 "Kassen", aktuelle Ausgabe.
[4] Gefahr: Zustand, bei dem die Gefahrenschwelle überschritten ist (Quelle: BAuA, DGUV: Grundbegriffe des Arbeitsschutzes, Stand Dezember 2018).
[5] Gefahr: "Eine Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird."; Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 26.2.1974, Az.: I C 31.72 = BVerwGE 45, 51, 57.

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