§ 3 Aufgabenträger und Aufgaben

Aufgabenträger

1.

sind die Gemeinden für den örtlichen Brandschutz,

2.

sind die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz,

3.

sind die Rettungszweckverbände und die Landkreise und Kreisfreien Städte, die sich nicht zu einem Rettungszweckverband zusammengeschlossen haben, für den bodengebundenen Rettungsdienst,

4.

sind die Landkreise und Kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz,

5.

ist der Freistaat Sachsen für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und des bodengebundenen Rettungsdienstes,

6.

ist der Freistaat Sachsen für den Luftrettungsdienst.

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