§ 3 Aufgabenträger und Aufgaben
Aufgabenträger
1. |
sind die Gemeinden für den örtlichen Brandschutz, |
2. |
sind die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz, |
3. |
sind die Rettungszweckverbände und die Landkreise und Kreisfreien Städte, die sich nicht zu einem Rettungszweckverband zusammengeschlossen haben, für den bodengebundenen Rettungsdienst, |
4. |
sind die Landkreise und Kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz, |
5. |
ist der Freistaat Sachsen für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und des bodengebundenen Rettungsdienstes, |
6. |
ist der Freistaat Sachsen für den Luftrettungsdienst. |
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