Für die sichere Verwendung (Betrieb) von Rammen sind die Festlegungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Eine Spezifizierung dieser Verwendungsvorschriften für Rammen enthält DGUV-R 101-008 "Arbeiten im Spezialtiefbau" in der auch wesentliche Betriebsvorschriften der früheren VBG 41 "Rammen" aufgenommen wurden. Dort sind u. a. folgenden Themen für den Betrieb von Maschinen, Geräte und Anlagen des Spezialtiefbaus näher geregelt:

Im Kapitel 4.4 der DGUV-R 101-008 sind darüber hinaus "Besondere Bestimmungen für Rammarbeiten" enthalten, so z. B. zu den Themen:

  • Benutzen der Absteck- und Halteeinrichtungen
  • Beobachten und Unterbrechen des Ramm- und Ziehvorgangs
  • Sicherung gegen Umfallen

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