Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Ertrinken sind Rettungswesten oder Schwimmhilfen. Sie sollen Beschäftigte, die am oder auf Wasser bzw. an oder auf Flüssigkeiten arbeiten, vor dem Ertrinken schützen. Für unterschiedliche Einsatzarten werden PSA verschiedener Leistungsklassen eingesetzt, sie unterscheiden sich v. a. im Auftrieb.
Rettungswesten gewährleisten, dass der Beschäftigte auch bei Bewusstlosigkeit atmen kann. Schwimmhilfen sollen dagegen nicht bewusstlose Personen beim Schwimmen unterstützen. Bei Bewusstlosigkeit können Schwimmhilfen nicht gewährleisten, dass die Atemwege über der Wasseroberfläche liegen.
PSA gegen Ertrinken werden in vielen Bereichen eingesetzt. Eine Gefährdungsbeurteilung muss auch die Kombination von Rettungswesten oder Schwimmhilfen mit weiteren PSA berücksichtigen.
Es gelten i. W. folgende Regelungen:
- Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Verordnung)
- PSA-Durchführungsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- § 29 ff. DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
- DGUV-R 112-201 "Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken"
- DGUV-I 203-007 "Windenergieanlagen"
- DIN EN ISO 12402 "Persönliche Auftriebsmittel", Teil 2–10
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen