Kurzbeschreibung

Art, Umfang und Fristen der Prüfungen für Arbeitsmittel und Maschinen müssen nach BetrSichV vom Arbeitgeber selbst ermittelt werden. Nach Auswahl des Arbeitsmittels wertet der Rechner die zahlreichen Detailregelungen in den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften aus. Das Ergebnis liefert folgende Angaben: Wie oft sollte das Arbeitsmittel geprüft werden? Welche Art der Prüfung ist erforderlich? Muss vor der Inbetriebnahme oder nach Änderungen geprüft werden? Wer darf prüfen?

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