Zusammenfassung
Im Juni 2015 wurde das "Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)" verabschiedet. Es regelt im Kern die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für "Primäre Prävention und Gesundheitsförderung" neu. In diesem Rahmen werden v. a. auch Strukturen und Abläufe einer nationalen Präventionsstrategie festgelegt, in die die Gesetzliche Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung, wie auch weitere Sozialversicherungsträger, Bund, Länder und die Spitzenverbände der Sozialpartner einbezogen werden. Der Beitrag stellt das Gesetz und die neuen Regelungen im Detail vor.
Nach 3 vergeblichen parlamentarischen Anläufen in den vergangenen 10 Jahren hat der Deutsche Bundestag am 18.6.2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verabschiedet, das in seinen wesentlichen Teilen am 25.7.2015 in Kraft getreten ist. Es handelt sich um ein sog. "Artikelgesetz", das i. W. den § 20 "Primäre Prävention und Gesundheitsförderung" des Sozialgesetzbuches V (SGB V) für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) neu regelt bzw. erweitert (Art. 1). Hauptadressaten des Gesetzes sind deshalb auch die GKV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Die restlichen 11 Artikel umfassen v. a. Folgeänderungen in den gesetzlichen Grundlagen der in diesem Zusammenhang einbezogenen anderen Sozialversicherungsträger (z. B. die Gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung) bzw. der sonstigen Institutionen. Die Gesetzliche Pflegeversicherung hat einen eigenen Präventionsauftrag bekommen (Art. 11).
1 Ziel und Ansatz des Präventionsgesetzes
Ziel dieses Gesetzes ist es,
- die Gesundheitsförderung und Prävention, insbesondere in den Lebenswelten, zu stärken,
- die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterzuentwickeln und
- das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz zu verbessern.
Der strategische Ansatz der Maßnahmen nach diesem Gesetz zielt v. a. auf die sog. "Lebenswelten". Das Gesetz definiert sie als "für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme, insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports" (§ 20a Abs. 1 Satz 1), verkürzt gesagt also auf die Bereiche, wo sich die Menschen tagtäglich aufhalten. Die Arbeitswelt fehlt in der Aufzählung der Lebenswelten, gehört aber natürlich dazu. Obwohl für sie schon ein im Prinzip flächendeckendes System der Prävention und Gesundheitsförderung existiert, enthält das Gesetz nochmals besondere Regelungen.
Maßnahmen der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung und Prävention in diesen Lebenswelten sollen "unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger sowie der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung" vonstattengehen. "Bewährte Strukturen und Angebote" in den jeweiligen Lebenswelten sollen genutzt werden. Das Gesetz definiert "Primäre Prävention" als Leistungen der GKV zur "Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken" bzw. "Gesundheitsförderung" als Leistungen zur "Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns" der Versicherten (§ 20 Abs. 1 SGB V).
Zur Unterstützung der Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in diesen Lebenswelten und zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit der Entwicklung krankenkassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftlicher Evaluation beauftragt.
2 Begründung des Präventionsgesetzes
Die Regierung nennt 3 wesentliche Gründe bzw. Problemkomplexe für die Regelung von Gesundheitsförderung und Prävention durch dieses Gesetz:
- „Die demografische Entwicklung mit einer anhaltend niedrigen Geburtenrate, einem erfreulichen Anstieg der Lebenserwartung und der damit verbundenen Alterung der Bevölkerung sowie
- der Wandel des Krankheitsspektrums hin zu chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen und
- die veränderten Anforderungen in der Arbeitswelt erfordern eine effektive Gesundheitsförderung und Prävention.”
In der amtlichen Begründung wird dies näher ausgeführt, womit gleichzeitig auch Defizite der bisherigen Maßnahmen von Prävention und Gesundheitsförderung beschrieben werden:
- Gezielte Gesundheitsförderung und Prävention sind in jedem Lebensalter von entscheidender Bedeutung. Je früher sie im Lebensverlauf ansetzen, desto eher können Risikofaktoren, wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Übergewicht, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und chronische Stressbelastungen, beeinflusst und desto eher kann die Wahrscheinlichkeit des Auftretens, insbesondere vieler chronischer und psychischer Krankheiten, gesenkt werden.
- Gesundheitsförderung und Prävention sollen sich sowohl auf das Verhalten des Einzelnen wie auch die Gestaltung eines gesundheitsförderlichen Lebensumfeldes erstrecken.
- Die Maßnahmen der Krankenkassen sollen s...
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