Kurzbeschreibung

Ermittlung von Gefährdungen beim Führen firmeneigener Pkw.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1)

Qualifikation der Fahrer

  • Werden Fahrtätigkeiten ausschließlich von hierfür geeigneten Personen mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis durchgeführt?
  • Wurden die Mitarbeiter verpflichtet, den Entzug der Fahrerlaubnis zu melden?
  • Wird der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis in regelmäßigen Abständen überprüft?

    Hinweis: Die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle ergibt sich aus dem StVG § 21 Absatz 1 Ziffer 2. Es gibt keine konkreten Vorgaben, wie oft die Kontrolle durchgeführt werden sollte. Aufgrund bisheriger Rechtsprechung sollte aber von ein bis zwei Kontrollen pro Jahr ausgegangen werden. Gibt es bei Mitarbeitern Auffälligkeiten (z. B. erhöhte Anzahl von Ordnungswidrigkeiten), wird die Prüfung in kürzeren Abständen empfohlen (einmal pro Quartal).

  • Sind im Führerschein Beschränkungen bezüglich des Führens eines Fahrzeugs eingetragen (z. B. nur Automatik-Betrieb)?
  • Sind die Fahrer in der Bedienung des Fahrzeugs (z. B. durch die Bedienungsanleitung) unterwiesen?
  • Nahmen die Fahrer an einem Sicherheitsfahrtraining teil?

    Hinweis: Dies stellt keine Vorschrift dar, ist jedoch insbesondere bei Vielfahrern sinnvoll. Einige Berufsgenossenschaften unterstützen dies finanziell.

  • Nehmen die Mitarbeiter – soweit bekannt – nicht regelmäßig Tabletten (die die Fahrtätigkeiten beeinträchtigen können) oder neigen zu übermäßigem Alkoholkonsum?
  • Werden die Fahrer mindestens einmal jährlich über mögliche Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen und wird dies dokumentiert?
   
2)

Technische Sicherheit

  • Werden die Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft?

    Hinweis: Dieser Punkt gilt als erfüllt, wenn bei Pkw über eine vom Hersteller vorgeschriebene und ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion ein mängelfreies Ergebnis einer autorisierten Fachwerkstatt vorliegt, das auch die Prüfung auf arbeitssicheren Zustand ausweist.

  • Werden die Hauptuntersuchungen fristgerecht durchgeführt?
  • Erfolgt regelmäßig eine Kontrolle sicherheitsrelevanter Einrichtungen (Reifenluftdruck, Beleuchtung, Öl, Kühlwasser, Scheibenreiniger)?
  • Werden festgestellte Mängel unverzüglich behoben (Öl bzw. Wasser auffüllen, Luftdruck korrigieren, Reparatur der defekten Beleuchtung)?
  • Werden die Fahrzeuge mit den für die Witterungsverhältnisse entsprechenden Reifen ausgerüstet?
  • Besitzen die Reifen eine ausreichende Profiltiefe?

    Liegt der Reifenluftdruck i. d. R. ca. 0,2 bar über dem vom Hersteller angegebenen Wert?

  • Hinweis: Mindert etwas den Federungskomfort, reduziert jedoch den Kraftstoffverbrauch und Reifenverschleiß (Empfehlung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und des ADAC).
  • Werden Fahrzeuge vor Erreichen einer hohen Laufleistung, bei der die technische Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, abgestoßen?
  • Werden die Fahrzeuge, insbesondere sicherheitsrelevante Teile (Scheiben, Lampen, Spiegel), entsprechend der Notwendigkeit gereinigt?
  • Sind Kupplungs- und Bremspedale mit rutschfesten Pedalgummis ausgestattet?
  • Sind die Fahrzeuge mit ABS (Antiblockiersystem) ausgestattet?
  • Sind die Fahrzeuge mit ESP (Elektronische Anti-Schlupfregelung) ausgestattet?
  • Sind die Fahrzeuge mit einem Abstandsregeltempomat (ACC – Adaptive Cruise Control) ausgestattet? Der Abstandsregeltempomat reguliert automatisch die Geschwindigkeit, berücksichtigt aber auch den Anstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Wird der Abstand zu gering, bremst das Fahrzeug selbstständig.
  • Sind die Fahrzeuge mit einer Rückfahrkamera ausgestattet?
   
3)

Schuhe

  • Werden bei der Fahrt Schuhe mit rutschfester Sohle getragen?
 

Beim Autofahren sollten Schuhe getragen werden, die den Fuß fest umschließen und einen sicheren Halt geben. So rutscht der Fuß während der Fahrt nicht versehentlich vom Pedal. Bei einer Vollbremsung kann die ganze Kraft auf das Bremspedal übertragen werden.

Prinzipiell ist jedoch das Autofahren mit leichten Schuhen oder barfuß nicht verboten. Die Rechtsprechung im Schadensfall ist aber je nach Gericht unterschiedlich und hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Für Berufskraftfahrer besteht gemäß DGUV Vorschrift 70 (Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge) die Verpflichtung zum Tragen von Schuhen, die den Fuß umschließen.
4)

Arbeitszeit

  • Werden regelmäßige Pausen eingehalten?
  Bei längeren Fahrten gilt die Empfehlung, dass alle 2 Stunden eine Pause eingelegt wird.
5)

Verletzungen im Fall eines Unfalls

  • Werden die Sicherheitsgurte bei der Fahrt stets angelegt?
  • Sind die Kopfstützen korrekt eingestellt (Oberkante etwa in Scheitelhöhe)?
  • Sind die Fahrzeuge mit Airbags ausgestattet?
  • Wird eine ausreichende Ladungssicherung durchgeführt?
   
6)

Fahrzeugpanne

  • Wird bei Störungen die Warnblinkanlage eingeschaltet, das Fahrzeug möglichst außerhalb des Verkehrsbereichs oder am Fahrbahnrand abgestellt, der Fahrzeugmotor ausgeschaltet und das Fahrzeug mit Warndreieck gesichert?
  • Sind die Fahrzeuge mit Verbandkasten...

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