Überblick

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz wird dann eingesetzt, wenn keine anderen Absturzsicherungen verwendet werden können, wie z. B. Seitenschutz oder Fanggerüste. Die PSA soll Abstürze verhindern und dabei die Belastungen des Körpers möglichst gering halten.

Der Auswahl und Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung kommt daher eine wichtige Bedeutung zu.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz relevante Vorschriften:

  • ASR A2.1: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
  • TRBS 2121: Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz, Allgemeine Anforderungen
  • DGUV-R 112-198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
  • DGUV-R 112-199: Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten
  • DGUV-I 204-011: Erste Hilfe – Notfallsituation: Hängetrauma
  • DGUV-I 212-001: Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren

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