Persönliche Absturzschutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (Rettungsausrüstungen) sind Rettungssysteme, die den Benutzer bzw. den zu Rettenden während des Rettungsvorgangs gegen Absturz schützen. Sie bestehen mind. aus einer Körperhaltevorrichtung (z. B. einem Rettungsgurt) und einem Befestigungssystem, die mit einer zuverlässigen Verankerung verbunden werden können.
Persönliche Absturzschutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen sind Teil eines Rettungskonzepts. Ihr Einsatz kann z. B. erforderlich werden an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr, an schwer zugänglichen Arbeitsplätzen und bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen. Der zu Rettende kann damit im Notfall z. B. aus einem Behälter herausgezogen oder auf- bzw. abgeseilt werden.
Es gelten i. W. folgende Regelungen:
- Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Verordnung)
- PSA-Durchführungsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz
- DGUV-R 112-198 "Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"
- DGUV-R 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen"
- DGUV-I 204-011 "Erste Hilfe – Notfallsituation: Hängetrauma"
- DIN EN 363 "Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme"
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