Für Tätigkeiten mit organischen Peroxiden gelten wegen ihres hohen Gefährdungspotenzials spezielle Anforderungen. Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist u. a.[1]:
- Anwendbarkeit der Gefahrgruppenzuordnung prüfen oder fachkundig abweichende Gefahrgruppe festlegen;
- in Abhängigkeit von der Gefahrgruppe entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen;
falls Gemische auftreten können, die detonationsfähig sind oder zur schnellen Deflagration oder heftigen Wärmeexplosion neigen, muss der Arbeitgeber ein Gutachten bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung einholen. Ein Gutachten muss auch eingeholt werden, wenn Tätigkeiten in ortsfesten Freianlagen, einschließlich der Lagerung in Tanks oder Silos, ausgeübt werden sollen. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass
- die Gefahr einer unbeabsichtigten Explosion verringert wird,
- die Auswirkungen von Bränden und Explosionen beschränkt werden.
Erforderliche Maßnahmen können daher u. a. sein[2]:
- grundsätzlich ausreichende Schutzabstände zu Wohnbereichen und öffentlichen Verkehrswegen und ausreichende Sicherheitsabstände zu innerbetrieblichen Gebäuden oder Anlagen (abhängig von Gefahrgruppe und Menge der organischen Peroxide; Lage, Anordnung und Bauart der Gebäude und Anlagen);
- ggf. Sicherheitsbauweise, ausreichend widerstandsfähige Decken und Wände sowie ausreichend bemessene Druckentlastungsflächen in Wänden und Decken;
- Bereiche, in denen Zündquellen vermieden werden müssen, festlegen und kennzeichnen;
- innerbetrieblicher Transport nur mit Kraftfahrzeugen oder Flurförderzeugen, die keine Zündquelle darstellen;
- spezielle Anforderungen an Lagergebäude; höchstzulässige Aufbewahrungstemperatur darf nicht überschritten werden;
- Zusammenlagerung mit anderen Stoffen nur, wenn keine wesentliche Erhöhung der Gefährdung;
- Sicherheit muss auch bei Betriebsstörungen oder Unfällen aufrechterhalten werden;
- Kontroll- und Regeleinrichtungen an Betriebsanlagen für den sicheren Betrieb;
- Art und Anzahl an Feuerlöscheinrichtungen müssen für organische Peroxide ausgelegt sein.
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