Für Tätigkeiten mit organischen Peroxiden gelten wegen ihres hohen Gefährdungspotenzials spezielle Anforderungen. Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist u. a.[1]:

  • Anwendbarkeit der Gefahrgruppenzuordnung prüfen oder fachkundig abweichende Gefahrgruppe festlegen;
  • in Abhängigkeit von der Gefahrgruppe entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen;
  • falls Gemische auftreten können, die detonationsfähig sind oder zur schnellen Deflagration oder heftigen Wärmeexplosion neigen, muss der Arbeitgeber ein Gutachten bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung einholen. Ein Gutachten muss auch eingeholt werden, wenn Tätigkeiten in ortsfesten Freianlagen, einschließlich der Lagerung in Tanks oder Silos, ausgeübt werden sollen. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass

    • die Gefahr einer unbeabsichtigten Explosion verringert wird,
    • die Auswirkungen von Bränden und Explosionen beschränkt werden.

Erforderliche Maßnahmen können daher u. a. sein[2]:

  • grundsätzlich ausreichende Schutzabstände zu Wohnbereichen und öffentlichen Verkehrswegen und ausreichende Sicherheitsabstände zu innerbetrieblichen Gebäuden oder Anlagen (abhängig von Gefahrgruppe und Menge der organischen Peroxide; Lage, Anordnung und Bauart der Gebäude und Anlagen);
  • ggf. Sicherheitsbauweise, ausreichend widerstandsfähige Decken und Wände sowie ausreichend bemessene Druckentlastungsflächen in Wänden und Decken;
  • Bereiche, in denen Zündquellen vermieden werden müssen, festlegen und kennzeichnen;
  • innerbetrieblicher Transport nur mit Kraftfahrzeugen oder Flurförderzeugen, die keine Zündquelle darstellen;
  • spezielle Anforderungen an Lagergebäude; höchstzulässige Aufbewahrungstemperatur darf nicht überschritten werden;
  • Zusammenlagerung mit anderen Stoffen nur, wenn keine wesentliche Erhöhung der Gefährdung;
  • Sicherheit muss auch bei Betriebsstörungen oder Unfällen aufrechterhalten werden;
  • Kontroll- und Regeleinrichtungen an Betriebsanlagen für den sicheren Betrieb;
  • Art und Anzahl an Feuerlöscheinrichtungen müssen für organische Peroxide ausgelegt sein.

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