Wassergefährdende Flüssigkeiten sowie Löschwasser dürfen nicht in die Kanalisation oder ins Erdreich gelangen. Sie müssen zurückgehalten werden. Dafür eignen sich auch Auffangbehälter, wie z. B. Auffangwannen und Rückhaltebecken. Auffangwannen können ortsbeweglich sein (Abb. 2) und sind somit ortsbeweglichen Behältern zuzuordnen.

Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen müssen in eine Auffangeinrichtung eingestellt werden, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Kann eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, müssen die Auffangeinrichtungen elektrostatisch ableitfähig sein.

Abb. 2: Ortsbeweglicher Auffangbehälter

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